Unverletzlichkeit der Wohnung

Unverletzlichkeit der Wohnung

Morgen Berufungsverfahren von Alassa Mfouapon wegen abgewiesener Klage

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte im Urteil vom 18. Februar 2021 zur Klage Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg wegen Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes in der Erstaufnahmeeinrichtung Ellwangen festgestellt, dass der Polizeieinsatz rechtswidrig war. Nicht rechtswidrig war aber nach Auffassung der Kammer, dass der grundgesetzlich garantierte Schutz der "Unverletzlichkeit der Wohnung" den Flüchtlingen in Sammelunterkünften nicht zugestanden wird. Darum ging Alassa Mfouapon gegen das Urteil in Berufung. Im anstehenden Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim darf mit Spannung erwartet werden, wie die Richter urteilen werden. Es ist in Baden-Württemberg gängige Praxis, Zimmer in Flüchtlingsunterkünften einfach zu betreten, dies sogar einfach per Hausordnung zur Norm zu erklären. Dazu hatte die Juristin Sarah Lincon von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) im Zusammenhang mit einem Verfahren gegen die Hausordnung der Erstaufnahme­einrichtung Freiburg bemerkt: „Es gibt wenige Orte in Deutschland, wo die Grundrechte so wenig gelten wie in Geflüchtetenunterkünften. Die Landesregierung schränkt zentrale Rechte in den Einrichtungen unverhältnismäßig ein – und das ohne jede gesetzliche Grundlage.“

 

Die Verhandlung ist am morgigen Montag, dem 28. März 2022, um 10 Uhr, Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III