Eisenbahn-Tarifvertrag (ETV)

Eisenbahn-Tarifvertrag (ETV)

ver.di kündigt Warnstreiks am 1. April in vier Bundesländern an

Nach drei ergebnislosen Verhandlungsrunden mit dem Arbeitgeberverband Deutsche Eisenbahnen e.V. (AGVDE) für rund 6000 Beschäftigte, die unter den Eisenbahn-Tarifvertrag (ETV) fallen, ruft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Beschäftigten mehrerer Verkehrsunternehmen in vier Bundesländern zum Warnstreik am 1. April 2022 auf.

Geplant sind Aktionen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. ver.di fordert für die Beschäftigten eine Lohnerhöhung von 7 Prozent. Die Gegenseite hatte zuletzt eine Erhöhung von lediglich 3 Prozent angeboten.

 

„Wir werden mit den Warnstreiks ein erstes Zeichen setzen, dass unsere Forderungen ernst gemeint sind. ... Falls nötig, wird es auch zu weiteren Aktionen kommen“, betont ver.di-Verhandlungsführer Volker Nüsse. „Die Beschäftigten und ihre Familien sind von den Preiserhöhungen der letzten Monate hart getroffen. Es braucht eine Zeitenwende bei der Lohnentwicklung, um die steigenden Kosten aufzufangen und die Arbeitsbedingungen soweit zu verbessern, dass dem Personalmangel in vielen Betrieben etwas entgegengesetzt werden kann.“

 

Nüsse verwies in diesem Zusammenhang auf den besonderen Stellenwert der Branche. Unter den Eisenbahn-Tarifvertrag fallen bundesweit etwa 40 Betriebe, die mehrheitlich ÖPNV auf Straße und Schiene sowie Schienengüterverkehr betreiben. „Die Beschäftigten, die unter den Eisenbahn-Tarifvertrag fallen, verrichten die Arbeit der Zukunft, auf die es jetzt in der Energie- und Klimakrise besonders ankommt. In den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten drückt sich die Wichtigkeit ihrer Tätigkeit jedoch nicht aus.“

 

Der Tarifvertrag läuft noch bis Ende März 2022. Ab dem 1. April sind Warnstreiks in den Betrieben möglich. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 26. April statt. Der ETV, „Tarifvertrag für die Bediensteten der nichtbundeseigenen Eisenbahnen und von Kraftverkehrsbetrieben“, regelt die Arbeitsbedingungen und Entgelte von etwa 6.000 Beschäftigten in rund 40 Betrieben in ganz Deutschland. Tarifparteien sind die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Arbeitgeberverband Deutsche Eisenbahnen e.V. (AGVDE). Die dem Tarifvertrag angeschlossenen Unternehmen erbringen mehrheitlich Dienstleistungen im ÖPNV auf der Straße und der Schiene oder sind im Schienengüterverkehr tätig. Auch Hafenbetriebe und Werkstätten finden sich in dem Tarifbereich.

 

Quelle: ver.di-Pressemitteilung