Lächerliche Drohkulisse
Mit dem Kartellamt gegen Preistreiberei der Öl-Konzerne?
„An der Tankstelle sind die Preise weiter hoch – obwohl der Ölpreis gesunken ist. Machen Ölkonzerne Reibach zulasten der Autofahrer? Als Reaktion will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die Befugnisse des Kartellamts erheblich ausweiten.“ - so die Medien. (1)
Zur Aufgabenstellung des Bundeskartellamt heißt es: „Zusammenschlüsse zwischen Unternehmen sind grundsätzlich erlaubt und als Ergebnis einer freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung auch erwünscht.“ (2)
Was an der Alleinherrschaft des internationalen Finanzkapital mit Sitz in Deutschland positiv und freiheitlich sein soll, fragen sich aber immer mehr Menschen. Entsprechend beschränkten sich die vom Bundeskartellamt aufgelisteten Kartelle auf untergeordnete Branchen und Konzerne So das Zementkartell (2004), das Kaffeekartell (2009) oder auf das für manche wichtige Bierkartell (2014). Die Strafen von 875 Millionen Euro der EU für die Absprache der Automonopole in Sachen der zu klein dimensionierten Ad-Blue-Tanks zur Abgasreinigung sollten dagegen den öffentlichen Skandal über das Zusammenspiel von Konzernen, Regierung und IG Metall-Spitze besänftigen.
Das Bundeskartellamt soll insbesondere eingreifen, „wenn zu erwarten ist, dass durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung erlangt oder verstärkt wird.“ Während die Behörde nur nach schriftlichen Kartellabsprachen sucht, stellt die Stuttgarter Zeitung fest: „Vermutlich reicht es, wenn die wenigen Mineralölfirmen, faktisch herrscht ein Oligopol, Preissenkungen am Rohölmarkt zeitverzögert an die Zapfsäule weiterreichen“. (3)
Diese Vermutung geht in die richtige Richtung. Dazu Willi Dickhut in „Staatsmonopolistischer Kapitalismus in der BRD“: „Wenn bereits eine Handvoll Riesenunternehmen einen Wirtschaftszweig vollkommen oder fast vollkommen beherrschen, ist die freie Konkurrenz im wesentlichen schon ausgeschaltet, bestehen faktisch schon monopolistische Zustände.“ (4)
Und zum Kartellamt heißt es: Das „'Kartellverbot', sieht aber acht verschiedene Ausnahmen vor und bestimmt außerdem, dass der Wirtschaftsminister alle Arten von Kartellen erlauben kann, wenn 'ausnahmsweise die Beschränkung des Wettbewerbs aus überwiegenden Gründen der Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohls notwendig ist'“. (5)
Das Kartellamt hat deshalb zwei Funktionen: Es gehört zu den Lebenslügen der BRD. Und es soll Streitigkeiten zwischen Firmen und die weitere Konzentration des Kapitals im Gesamtinteresse des deutschen Imperialismus organisieren. Die von Habeck angekündigte Stärkung der Befugnisse des Kartellamtes soll als „Drohkulisse“ (3) die Unzufriedenheit der Beschäftigten über den Reallohnabbau durch die Inflation dämpfen und einer breiteren Zustimmung zu den Vorschlägen der MLPD entgegenwirken: für eine selbständige Nachschlagsbewegung und die Vorbereitung und Durchführung von Tarifrunden mit kräftigen Lohnforderungen!