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Zimmer in Erstaufnahmeeinrichtungen sind Wohnungen!

Vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim fand heute das Berufungsverfahren gegen die Klage von Alassa Mfouapon statt. Erster Teilerfolg: Der 1. Senat des VGH Baden-Württemberg bestätigte heute, dass die Zimmer in Erstaufnahmeeinrichtungen für #Geflüchtete geschützte Wohnungen iSd Art. 13 GG sind. Ob der VGH das Betreten zwecks Abschiebung als Durchsuchung bewertet, blieb noch offen. Die Richterentscheidung wird noch zugestellt.