Prozess von Stefan Engel (MLPD) gegen Commerzbank
Das Urteil ist ein Freibrief für Bankenwillkür!
Heute verhandelte das Landgericht Essen in einer zweiten Verhandlung über die Klage von Stefan Engel, Leiter des theoretischen Organs der MLPD, und seiner Ehefrau gegen die Kündigung ihrer Konten durch die halbstaatliche Commerzbank (Aktenzeichen 6 O 198/21). Diese hatte das Konto der beiden im April 2021 ohne Angabe von Gründen gekündigt und die Kündigung im September wiederholt, weil die erste schwere Formfehler enthalten hatte.
Rechtsanwalt Frank Stierlin informiert: „Das Gericht gab der Commerzbank in vollem Umfang Recht. Und das, obwohl ausführlich dargelegt wurde, dass die Kontokündigungen nur dadurch zu erklären sind, dass ausgehend vom Bundesamt für Verfassungsschutz gegen Stefan Engel mindestens bis Juni 2020 eine verdeckte europaweite Fahndung organisiert worden war." Daraufhin wurden Stefan Engel vier Kontoverbindungen von unterschiedlichen Instituten gekündigt. Auch das Konto von Monika Gärtner-Engel (Internationalismusverantwortliche der MLPD), gegen die auch gefahndet wurde, wurde von der Commerzbank gekündigt. So wird gezielt die Geschäftstätigkeit von Stefan Engel untergraben, der als Treuhänder der MLPD in Finanzfragen natürlich auf Konto- und Bankverbindungen angewiesen ist. Entsprechend richtete sich die Kontokündigung auch gegen die MLPD, eine zugelassene demokratische Partei, die gerade bei den Landtagswahlen in NRW antritt.
„Jeder im Saal wusste, dass es sich um eine politisch, antikommunistisch motivierte Kündigung handelt", meinte ein Prozessbesucher zur Verhandlung. Das Gericht wischte all das vom Tisch und rechtfertigte die Commerzbank mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs, nach dem für Banken Art. 3 Grundgesetz mit seinem Willkürverbot nicht gilt.
Stefan Engel: „Das ist eine erhebliche Verschärfung der Rechtsprechung, hatte doch die MLPD in der Vergangenheit eine ganze Serie von Prozessen gegen Kontokündigungen gewonnen. Das ist ein Freibrief für Großbanken und andere Konzerne, willkürlich ihre Monopolstellung auszunutzen, um demokratische Rechte und Freiheiten zu beschneiden." Hier hat offenbar die Diktatur der Monopole ihren Arm deutlich in den Gerichtssaal ausgestreckt, was unterstreicht, dass man keine Illusionen in die Klassenjustiz haben darf.
Ausdrücklich erstreckte das Landgericht ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2013 gegen die faschistische NPD auf linke und revolutionäre Parteien und ihre Repräsentanten.
Rechtsanwalt Peter Weispfenning: „Es ist klar, dass wir gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Hamm in Berufung gehen werden. Auch in der Rechtsprechung weht der Wind von rechts und das wird sich in diesen Krisen- und Kriegszeiten noch verschärfen. Hier geht es nicht nur um die Rechte von Stefan Engel und der MLPD, sondern ganz grundsätzlich um den Erhalt und die Erweiterung demokratischer Rechte und Freiheiten gegen die Rechtsentwicklung.“