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Landespolizeidirektion Thüringen bestätigt Rechtswidrigkeit von Zensurmaßnahmen

Die MLPD Gera hat unter der Überschrift "Landespolizeidirektion Thüringen bestätigt Rechtswidrigkeit von Zensurmaßnahmen der Polizei und von Verantwortlichen der Linkspartei auf öffentlicher Versammlung in Gera" eine aktuelle Presseerklärung veröffentlicht, die "Rote Fahne News" hier dokumentiert.

Presseerklärung der MLPD Gera

Am 14. April erhielten die von der Ortsgruppe Gera der MLPD beauftragten Rechtsanwälte die Antwort der Thüringer Landespolizeidirektion auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizeibeamte in Gera. Diese bestätigt die Rechtswidrigkeit einer Einschränkung von Grundrechten der Versammlungs- und Meinungsfreiheit auf einer öffentlichen Versammlung nach Artikel 8 des Grundgesetzes. Worum ging es?

 

Am 4.3.2022 verteilte ein Mitglied der MLPD auf einer von der Linkspartei organisierten Versammlung eine Erklärung des ZK der MLPD zum Krieg in der Ukraine und eine kritische Stellungnahme der Ortsgruppe zum Auftritt des Ministerpräsidenten Bodo Ramelow auf einer Kundgebung am 3. März, wo er erklärte: »Wir sind im Krieg… Jetzt heißt es militärisch zu handeln.« Der Verantwortliche der Linkspartei rief die Polizei und verlangte das Verbot der Verteilung dieser Flugblätter auf der von ihr organisierten Versammlung. Die Polizei ordnete dies danach an.

 

Das Motiv der Verantwortlichen der Linkspartei dafür war offensichtlich. Die Verteilung der eigenen Stellungnahme der MLPD zur imperialistischen Aggression Russlands und der Mitverantwortung der NATO an diesem Krieg sowie die Kritik an der Positionierung von Bodo Ramelow sollte unterbunden werden. Dies widerspricht jedoch dem Versammlungsgesetz und dem Recht auf freie Meinungsäußerung im Artikel 5 und Artikel 8 des Grundgesetzes. Dies war dem Stadtrats- und Landtagsabgeordneten Andreas Schubert als Vertreter der Linkspartei durchaus bewusst, da er am 27.08.2021 aus einem ähnlichen Anlass schon einmal die Polizei gerufen hatte und dafür öffentlich kritisiert wurde.

 

Die Landespolizeidirektion Thüringen spielt dies herunter, wenn sie die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der drei Polizeibeamten mit einem „individuellen fachlichen Wissensdefizit“ erklärt. Schon 2019 gab es in Gera ein von der MLPD erwirktes Verwaltungsgerichtsurteil in ähnlicher Sache, das die Rechtswidrigkeit der Untersagung des Mitführens einer Fahne der MLPD auf einer Demonstration feststellte. Dieter Ilius meint: „Es ist gut, dass die Landespolizeidirektion Thüringen die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Polizei und damit auch der Verantwortlichen der Linkspartei bestätigt. Ihre Zusage, die Polizei in Gera 'zu dieser Thematik richtungweisend zu belehren' ist zwar löblich, aber es handelt sich um eigentlich seit langer Zeit bekannte demokratische Rechte. Gerade in der heutigen Zeit der erst begonnenen Abwälzung der Krisen- und Kriegslasten auf die Mehrheit der Bevölkerung, ist es notwendig, demokratische Rechte und Freiheiten gemeinsam zu verteidigen."