§§129a/b
Kurdischer Aktivist Ali Ö. verhaftet
Am Morgen des 24. Mai 2022 wurde der kurdische Aktivist Ali Ö. festgenommen und nach Eröffnung des Haftbefehls durch den Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhaftet. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft in der JVA Frankfurt/Main. Ihm wird vorgeworfen, als mutmaßliches Mitglied der PKK für bestimmte Gebiete verantwortlich gewesen zu sein und die üblichen organisatorischen, finanziellen und politischen „Kaderaufgaben“ durchgeführt zu haben. Ihm wie den meisten Aktivistinnen und Aktivisten werden keine individuellen Straftaten zur Last gelegt. Seit der Entscheidung des BGH vom Oktober 2010, auch die PKK als eine „terroristische“ Vereinigung im Ausland gem. §§129a/b StGB einzustufen, ist Ali der 54. Betroffene, der mit einer derartigen Anklage konfrontiert ist. Aufhebung des PKK-Verbots! Weg mit den §§129a/b StGB!