Argument

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Kommt die „Übergewinn-Steuer“?

Die als „Big Oil“ bekannten westlichen Ölmultis verdoppelten zusammen ihren Gewinn im 1. Quartal 2022 von 15 auf 30 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr. Selbst durch die bürgerliche Presse geht ein Sturm der Entrüstung über diese schamlos ergaunerten „Kriegsmilliarden“.

Von ar

„All dies sind gute Gründe, den Energiekonzernen ihre sogenannten Übergewinne abzunehmen und mit dem Geld besonders belastete Verbraucher oder Unternehmen zu unterstützen.“¹ Übergewinne – was soll das sein? Offenbar unterscheiden bürgerliche Ökonomen zwischen (unanständigen) „Übergewinnen“ und dem ganz „normalen“ Maximalprofit, den die Ölkonzerne seit jeher aus den Beschäftigten und den Verbrauchern durch Monopolpreise herauspressen. Gegen letztere haben sie offenbar nichts einzuwenden.

 

Auch die Regierung tut alles, um die Profite der Monopole zu erhöhen. Zur Erinnerung: 2008 wurde die Körperschaftssteuer für die Konzerne von 25 Prozent auf nur noch 15 Prozent gesenkt. Da verwundert es nicht, dass die Regierung einer „Übergewinn-Steuer“ nichts abgewinnen kann. Interessant ist allerdings die Begründung von Finanzminister Christian Lindner (FDP): Das sei mit dem deutschen Steuerrecht nicht vereinbar. Aha! Seit wann ist das deutsche Steuerrecht ein Hindernis? Das deutsche Rechtssystem hat bisher auch nicht zugelassen, dass ein 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Aufrüstung der Bundeswehr beschlossen wird. Aber genau das hat die Bundesregierung getan und ändert dazu sogar das Grundgesetz. Gesetze ändern geht, wenn es den (Rüstungs-)Monopolen passt, und geht nicht, wenn es an ihren Profit geht. Kleines Ein-Mal-eins des staatsmonopolistischen Kapitalismus. Die geheuchelte Empörung über „Übergewinne“ ist vor allem Schminke.

 

Meine Schlussfolgerung aus dem Ganzen: Nichts gegen Steuererhöhungen für die Monopole. Aber nicht die „Übergewinn-Steuer“ ist die Lösung, sondern die revolutionäre Überwindung dieses maroden Gesellschaftssystems, damit der Mensch und nicht der Profit im Mittelpunkt steht.