Herne
Oberlandesgericht stärkt antikommunistische Hetze - und bürdet der MLPD Kosten von über 8.000 Euro auf
Im Dezember 2019 führte die MLPD Herne einen Prozess gegen die Betreiber des örtlichen Nachrichtenportals „Halloherne“. Dabei ging es um liquidatorische Angriffe gegen die MLPD bei einer Kundgebung des bürgerlichen „Bündnisses Herne“ am 29. Oktober 2021 aus Anlass von seinerzeit in Herne stattfindenden Faschistenaufmärschen.
An diesem Tag sah sich sogar die Polizei zum Einschreiten genötigt, um insbesondere den Träger der MLPD-Fahne gegen aggressive antikommunistische Attacken zu schützen. "Halloherne" berichtete noch am selben Tage äußerst tendenziös und behauptete verleumderisch sogar, die MLPD habe die Kundgebung gestört. Selbstherrlich wurde auch die Veröffentlichung einer Gegendarstellung abgelehnt. Dies machte die MLPD eine Woche später in einem Flugblatt öffentlich und stellte die Tatsachen klar. Den von der MLPD gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung lehnte das Landgericht Bochum unter Berufung auf fragwürdige „eidesstattliche Versicherungen“ ab.
Das genügte Halloherne nicht - im April 2020 wurde dreist eine sog. „negative Feststellungsklage“ erhoben. Eine solche Klage ist zwar grundsätzlich zulässig, wenn ein Kläger ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat, dass ein bestimmter Rechtsanspruch der Gegenseite nicht besteht. Hier gab es aber bereits eine Entscheidung des Landgerichts Bochum! Darüber hinaus wollte Halloherne der MLPD auch noch verbieten, die Berichterstattung von Halloherne in ihrem Flugblatt öffentlich zu kritisieren und richtigzustellen.
Hiergegen erzielte die MLPD vor dem Landgericht Bochum einen vollen Erfolg - beide Klagen wurden durch Urteil vom 10. Dezember 2020 in vollem Umfang abgewiesen. Völlig zu Recht sah das Landgericht kein „Rechtsschutzinteresse“ für die Feststellungsklage und verteidigte das Recht der MLPD auf freie Meinungsäußerung in ihrem Flugblatt.
In antikommunistischem Eifer legte Halloherne Berufung ein. Und das Oberlandesgericht Hamm im November 2021 gab ihr weitestgehend statt und hob das Urteil des Landgerichts mit teils hanebüchener Begründung weitgehend auf. Angeblich habe die MLPD keinen Unterlassungsanspruch, da sie in dem streitigen Artikel nicht ausdrücklich namentlich genannt sei, sondern nur auf eine „Gruppe - der scheinbar unbelehrbaren Fahnenträger -“ hingewiesen wurde. Dabei wussten damals die Leser in Herne natürlich, wer damit gemeint war.
Das Auftreten der MLPD und die antikommunistischen Attacken waren seinerzeit Stadtgespräch. Zudem habe die MLPD nicht den Beweis einer vorsätzlichen falschen Berichterstattung erbracht; für die benannten Zeugen hatte sich der 4. Senat des Oberlandesgerichts allerdings nicht einmal interessiert.
Und das Gericht legte der MLPD dann auch noch gleich die Kosten auf – 8000 Euro allein für Gerichts- und gegnerische Anwaltskosten.
Das ist ein Lehrstück über die angeblich so „freie Presse“ und die „unabhängige Justiz“ - die hier eng antikommunistisch vereint agierten. Die MLPD wird sich auch künftig gegen solche Angriffe zur Wehr setzen. Wir bitten dafür um solidarische Spenden auf das Konto des Rechtshilfefonds der MLPD, bei: GLS-Gemeinschaftsbank, IBAN: DE76 4306 0967 4053 3530 00, Stichwort: Rechtshilfe Herne. Herzlichen Dank!