Pressemitteilung der MLPD Thüringen

Pressemitteilung der MLPD Thüringen

Thüringer Landtag will Rechte nicht im Landtag vertretener Parteien weiter beschneiden

Unter der Überschrift "Thüringer Landtag will Rechte nicht im Landtag vertretener Parteien weiter beschneiden" veröffentlicht die Landesleitung Thüringen der MLPD eine aktuelle Pressemitteilung.

Dem Thüringer Landtag liegt für seine aktuelle Sitzung eine Vorlage eines Gesetzentwurfs für eine weitere Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes vor, die dazu führt, dass nicht im Landtag vertretene Parteien zwei Wochen weniger Zeit für die Sammlung der notwendigen Unterstützungsunterschriften haben.

 

Bisher ist die Wahl von Vertretern für die Vertreterversammlungen möglich vor der letztmöglichen Änderungen der Wahlkreiseinteilung. Der vorliegende Vorschlag des Innen- und Kommunalausschusses will beide Termine auf den selben Zeitpunkt legen. Das konkrete Anliegen der Änderung, dadurch Probleme zu vermeiden, ist hauptsächlich berechtigt.

 

Wenn mit der aktuellen Wahlgesetzesänderung nun 39 Monate nach der letzten Landtagswahl die Vertreter für die Vertreterversammlungen gewählt werden, können die Parteien - unter Wahrung der allgemein für angemessen gehaltenen Einladungsfristen - erst 14 Tage später die Wahlkreisbewerber aufstellen. Dazu Tassilo Timm, Landesvorsitzender der MLPD Thüringen: "Für die bereits im Landtag vertretenen Parteien ist das in der Praxis kaum ein Unterschied, da diese real ihre Kandidaten viel später aufstellen. Kleinere Parteien wie die MLPD stellen jedoch ihre Kandidaten so früh wie möglich auf und werden auch bisher bereits durch die aufgezwungene Sammlung von Unterstützungsunterschriften über Gebühr belastet. Jede verlorene Woche ist hier eine weitere unzulässige Behinderung des demokratischen Rechts der Beteiligung an Wahlen."

 

Die MLPD hat dazu einen konkreten Vorschlag gemacht, der allerdings nicht berücksichtigt wurde, und fordert seit langem die komplette Abschaffung der undemokratischen Wahlbehinderungen von nicht im Landtag vertretenen Parteien auf antifaschistischer Grundlage: Abschaffung der Sammlung von Unterstützungsunterschriften und der 5%-Klausel. Gerade letztere verzerrt den Wählerwillen, wie sich bei der Wahl im Saarland zeigte, wo etwa 22 % der Stimmen keine Berücksichtigung fanden.

 

"Die jetzige Änderung des Landeswahlgesetzes wäre doch die Gelegenheit für die demokratischen Landtagsabgeordneten, die Erweiterung der demokratischen Rechte kleinerer Parteien zu ermöglichen. Im Übrigen dürfte die Abschaffung der 5%-Klausel inzwischen auch im Interesse von FDP, Grünen und der Linken liegen", so Tassilo Timm abschließend.