Schülerinnen und Schüler aus Hartz IV Familien

Schülerinnen und Schüler aus Hartz IV Familien

9-Euro-Ticket eine „Ungerechtfertigte Bereicherung“?

Ein Musterbeispiel für menschenfeindlichen Bürokratismus: Laut baden-württembergischem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus sind Schülerinnen und Schüler aus Hartz-IV-abhängigen Familien der „ungerechtfertigten Bereicherung“ schuldig, wenn sie statt dem Schülerticket das 9-Euro-Ticket nutzen und „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ (§29 Abs.5 SGB II) erbracht werden. Laut §34a Abs.6 S.2 müsste man dann „Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen“ einfordern. So soll eine „ungerechtfertigte Besserstellung gegenüber Nichtleistungsbezieher/innen vermieden werden“.