Verfassungsgerichtsurteil in Sachen Angela Merkel und AfD

Verfassungsgerichtsurteil in Sachen Angela Merkel und AfD

Im Auftrag der Chancengleichheit

Das Verfassungsgericht rüffelte vor einigen Tagen Ex-Kanzlerin Angela Merkel.

Korrespondenz aus Bottrop

Die hatte - bezugnehmend auf die Wahl Thomas Kemmerichs (FDP) zum Ministerpräsidenten Thüringens durch CDU und AfD - gesagt: „Ein schlechter Tag für die Demokratie“. Das Verfassungsgericht rüffelt, dass Merkel das in Afrika sagte, wo sie gerade als Regierungschefin war.

 

Eine Regierungschefin dürfe nicht ein "negatives Werturteil über die Koalitions- und Kooperationsfähigkeit" der AfD im "demokratischen Gemeinwesen" fällen.¹ Das verletze die "Chancengleichheit".

 

Die "Chancengleichheit" kenne ich gut. Gegenüber der MLPD heißt sie „abgestufte Chancengleichheit“. Das sind die Regeln im Wahlkampf – kleinere Parteien – wie die MLPD -, über die wenig in den Medien berichtet wird, dürfen auch nur weniger Plakate aufhängen, sie könnten ja sonst bekannter werden. Und sie dürfen Unterschriften zur Wahlzulassung sammeln, natürlich nicht ganz wenige. Das müssen die „Großen“ nicht. Das erhöht dann die Chancen - für die bürgerlichen Parteien. Ist also das Gegenteil. Klingt aber so schön.

 

Also jetzt kriegt die AfD "Chancengleichheit", damit sie mit frischem Schwung weiter Migranten, Homosexuelle, Juden, Kommunisten und rebellische Frauen angreifen kann. Deren Chancengleichheit leidet dann freilich. Macht aber nichts: Klingt so schön – Chancengleichheit. Auch wenn's das Gegenteil ist.