Schwedens NATO-Beitritt

Schwedens NATO-Beitritt

Faschist Er­doğan will weiteren Terror gegen Kurden durchsetzen

Beim NATO-Gipfel in Madrid unterzeichneten die schwedische und die finnische Regierung ein gemeinsames Memorandum mit dem türkischen Staatspräsidenten, in dem sie sich verpflichteten, die kurdische Arbeiterpartei PKK als Terrororganisation einzustufen und PKK-Aktivitäten in ihren Ländern zu unterbinden.

Rote Fahne

Rote Fahne News berichtete darüber.

 

Jetzt stellt sich heraus, dass dieser Preis für seine Zustimmung zum NATO-Beitritt Schwedens Er­doğan nicht reicht. In seinem wüsten reaktionären Hass auf den Freiheitskampf der kurdischen Bewegung kennt er keine Grenzen. In sei­ner Ab­schluss­erklä­rung zum Gip­fel am Don­ners­tag­nach­mit­tag forderte er die um­ge­hen­de Aus­lie­ferung von 73 „Ter­ro­ris­ten“ von Schwe­den. Diese 73 Menschen sind keine "Terroristen": Es sind in Schwe­den und Finn­land le­ben­de Kur­den so­wie An­hän­ger der re­li­giö­sen Fe­t­hul­lah-Gü­len-Be­we­gung.

 

In Schweden stieß es sofort auf Kritik und Protest, dass die Regierung das Memorandum unterzeichnet hat. Nun ließ Erdoğan verlauten, nur wenn Schwe­den sei­nen „Bei­trag“ leis­te, werde er dem Par­la­ment emp­feh­len, den NATO-Bei­tritt des Lan­des zu ra­ti­fi­zie­ren. Das Me­mo­ran­dum enthält eine Passage über ei­ne „Si­cher­heits­ko­ope­ra­ti­on“ mit der Tür­kei. Dar­in hei­ßt es, Finn­land und Schwe­den wür­den bei Aus­lie­fe­rungs­er­su­chen von Ter­ror­ver­däch­ti­gen „die von der Tür­kei be­reit­ge­stell­ten In­for­ma­tio­nen, Be­wei­se und Er­kennt­nis­se be­rück­sich­ti­gen“.

 

In Deutschland ist eine solche "Sicherheitskooperation" nur zu gut bekannt. Im Münchner Kommunistenprozess wurden zehn türkisch- und kurdisch-stämmige Revolutionäre zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Sie hatten keine einzige Straftat begangen. Verurteilt worden waren sie nach den reaktionären Gesinnungsparagrapgen 129a/b. "Informationen, Beweise und Erkenntnisse" lieferte der türkische Geheimdienst und jahrelange faschistoide Überwachung und Bespitzelung der Angeklagten.