Arbeitsgerichtsurteil
Beteiligung an selbständigem Streik kein Kündigungsgrund!
Mit Urteil vom 6. April 2022 erklärte die 20. Kammer des Arbeitsgerichts Berlin die Kündigung von drei Fahrern des Fahrradkurierdienstes Gorillas wegen ihrer Teilnahme an einem selbständig organisierten Streik für rechtens.
Über den bedeutenden Kampf der Gorillas-Fahrer hat Rote Fahne News mehrfach berichtet, über das zitierte Urteil hier am 9. April 2022.
Zum entgegengesetzten Ergebnis kam zuvor jedoch die 19. Kammer mit Urteil vom 7. März 2022 im Fall der Kündigung eines weiteren Gorillas-Kollegen. Sie gab seiner Kündigungsschutzklage statt mit der interessanten Begründung: „ ... ist darauf hinzuweisen, dass das Streikrecht nicht kodifiziert ist und somit auch die propagierte Notwendigkeit, dass ein Streik gewerkschaftlich organisiert sein muss, keine gesetzliche Grundlage hat. (---) Mithin ist es keineswegs gesichertes Recht, dass ein Aufruf zu einem wilden Streik einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten darstellt. Die Frage, ob die Teilnahme hieran einen Kündigungsgrund darstellt, stellt sich somit heute grundlegend anders als vor dem Inkrafttreten der Europäischen Grundrechtecharta."
Quelle: Rechtsanwalt Martin Bechert, "Kündigung wegen wildem Streik unwirksam"