Buchenwaldprozesse
Zukunftsgerichtetes Gedenken an Ernst Thälmann contra antikommunistische Verbote
Am 26. Juli 2022 finden vor dem Verwaltungsgericht Weimar (VG), Jenaer Straße 2 a, 99405 Weimar drei Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit den Gedenkfeierlichkeiten des Internationalistischen Bündnisses (IB) und der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) im August 2019 anlässlich des 75. Jahrestages der Ermordung Ernst Thälmanns am 18. August 1944 statt.
Es handelt sich um die Verfahren:
- Internationalistisches Bündnis gegen Stiftung Gedenkstätten Buchenwald wegen Verbot von Führungen auf dem Gelände des KZ Buchenwald: 13:00 Uhr – Saal 1 (Az.: 4 K 1569/We)
- Internationalistischen Bündnis gegen Stadt Weimar wegen Verbot der Gedenkveranstaltung am Glockenturm/Gelände KZ Buchenwald: 14:15 Uhr – Saal 1 (Az.: 4 K 1578/19 We)
- MLPD gegen Stadt Weimar wegen Kranzniederlegung: 14:15 Uhr – Saal 1 (Az. 4 K 1570/19 We)
Zur Erinnerung: Die Stadt Weimar hatte die Gedenkveranstaltung des Internationalistischen Bündnisses am Glockenturm des früheren KZ Buchenwald sowie die von der MLPD angemeldete Kranzniederlegung an der Gedenktafel für Ernst Thälmann im Innenhof des Krematoriums des KZ Buchenwald verboten. Mit auf Betreiben der Landesregierung Thüringen - Vorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora ist der Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei, Benjamin-Immanuel Hoff - wurden weiter selbstorganisierte Führungen auf dem Gelände des KZ Buchenwald untersagt.
Das geschah mit offen willkürlichen und antikommunistisch motivierten Begründungen. Bewaffnete Polizeikräfte riegelten zeitweise das Gelände des ehemaligen KZ Buchenwald ab. Gegen die Verbote und Diskriminierungen wurde politisch und juristisch in Eilverfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht vorgegangen. Das Verwaltungsgericht Weimar begründete das Verbot der Gedenkveranstaltung am Glockenturm damit, dass in einem geplanten Redebeitrag von Stefan Engel, dem langjährigen Vorsitzenden der MLPD, dieser – über die bloße geschichtliche Erinnerung hinaus – „den Bogen zur Situation heute“ spannen wolle. Heute kriechen jedoch neue und alte Faschisten aus ihren Löchern und wir erleben eine Faschisierung des Staatsapparats. Angesichts dessen wäre ein Gedenken, das keinen Bogen zu heute spannt, ein Schlag ins Gesicht der Opfer von Buchenwald, die schworen, niemals zu ruhen, bis der Faschismus mit seinen Wurzeln vernichtet ist.
Tatsächlich legte am 17. August 2019 die MLPD einen Kranz an der Stelle der Ermordung Ernst Thälmanns nieder. Das wurde juristisch und politisch durchgekämpft. Stefan Engel erklärte dabei: „Das Gedenken an Thälmann ist für uns eine Verpflichtung, ihm nachzueifern, seiner hohen Kampfmoral und Solidarität mit allen Ausgebeuteten und Unterdrückten der Welt, seinem Mut, seiner Weitsicht und dass er nie aufgegeben hat."
Das Verbot der Gedenkveranstaltung am Glockenturm blieb bestehen, sie konnte aber in Weimar vor dem Ernst Thälmann-Denkmal unter großer Beteiligung stattfinden. Die erfolgreichen Veranstaltungen brachten den Drahtziehern der antikommunistischen Attacken eine Niederlage bei und es scheiterte auch der Versuch, die in der Nachfolge Ernst Thälmanns stehende MLPD als Repräsentantin der revolutionären Linken in Deutschland zu diskreditieren.
Wer das Gedenken an Ernst Thälmann und den antifaschistischen und kommunistischen Widerstand verbieten will, verfolgt die Leitlinie des bürgerlichen Antifaschismus. Dieser setzt Kommunismus und Faschismus demagogisch gleich, um den antifaschistischen Widerstand damals und heute zu verunglimpfen. So wurden die Verbote u.a. damit begründet, dass die Würde der Opfer des sogenannten „sowjetischen Sonderlagers“ verletzt werden würde. Damit werden jedoch die mehr als 56.000 im KZ Buchenwald ermordeten Kommunisten, Sozialdemokraten und Gewerkschafter, Juden, Sinti und Roma aus ganz Europa infamer Weise gleichgesetzt mit den dort nach dem Zweiten Weltkrieg Inhaftierten - überwiegend Hitlerfaschisten und Kriegsverbrecher.
Die Verbote waren – trotz der erfolgreichen Veranstaltungen – jedoch nicht vom Tisch. Mit den Verboten wurden grundlegende Rechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Verbot von Diskriminierung sowie Parteienrechte der MLPD außer Kraft gesetzt. Die Auseinandersetzungen hatten und haben auch deshalb grundsätzliche Bedeutung. Es war erforderlich, dagegen politisch und juristisch weiter vorzugehen. Durch das Internationalistische Bündnis und die MLPD wurden deshalb Fortsetzungsfeststellungsklagen gegen die Stadt Weimar und die Stiftung Buchenwald erhoben, um die Rechtswidrigkeit der damaligen Verbote in einem Hauptsacheverfahren festzustellen.
Hinweis: Für 12.15 Uhr ist eine Kundgebung bei Gericht geplant.