Antikommunismus

Antikommunismus

Protest gegen Berichterstattung Thüringer Medien zum Prozess von Internationalistischem Bündnis und MLPD

Zur antikommunistischen Berichterstattung in Thüringer Printmedien zum Prozess von Internationalistischem Bündnis und MLPD gegen das seinerzeitige Verbot der Gedenkfeierlichkeiten für Ernst Thälmann auf dem Gelände der Gedenkstätte KZ Buchenwald, in der unter anderem Rechtsanwalt Roland Meister verleumdet wurde¹, erhielt die Rote Fahne Redaktion einen Leserbrief und ein Solidaritätsschreiben. Der Leserbrief ist an die "Thüringer Allgemeine" und an die "Ostthüringer Zeitung" (OtZ) gerichtet und wird an dieser Stelle dokumentiert. Das Solidaritätsschreiben ging direkt an die Rote Fahne Redaktion:

Von Rote Fahne Redaktion

Leserbrief von Dieter Ilius, Gera

Als Teilnehmer an diesem Prozess widerspreche ich entschieden dem Inhalt und der Methode des Prozessberichtes. Streitgegenstand des Prozesses war eine weitgehende Einschränkung des im Grundgesetz geschützten Versammlungsrechts und der Meinungsfreiheit durch die Verweigerung einer Gedenkveranstaltung für Ernst Thälmann auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers durch das Internationalistische Bündnis, anlässlich des 75. Jahrestags seiner Ermordung in diesem Lager. Des weiteren ging es um die Verweigerung des Rechts auf eigene antifaschistische Führungen durch die MLPD und den Jugendverband REBELL auf dem Gelände.

 

Statt darüber sachlich zu berichten, übernimmt der Autor des Artikels unkritisch irreführende Rechtfertigungsversuche der Gedenkstättenleitung und stellt die Frage des sogenannten sowjetischen Speziallagers in den Mittelpunkt seines Artikels. Dabei stellte auch der Richter im Verlauf des Prozesses fest, dass die Verlegung der Gedenkveranstaltung nach Weimar wohl als ein unzulässiges Verbot der Gedenkveranstaltung auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers betrachtet werden kann. Auch musste die Gedenkstättenleitung im Prozess das Recht auf die Durchführung eigener Führungen anerkennen.

 

Eine Gleichsetzung der Internierungen von Faschisten und Kriegsverbrechern im sowjetischen Speziallager Nr.2 mit dem NS-Vernichtungslager ist doch eine antikommunistische Geschichtsverdrehung! Auch die Gedenkstätte hatte noch 1999 klargestellt: „Terror und Mord hat es im Speziallager ebenso wenig gegeben, wie eine Vernichtungsabsicht gegenüber den Internierten bewiesen werden kann.“ Letzteres hat zudem bei dem damaligen Verbot der Gedenkveranstaltung und Führungen auf dem Gelände der Gedenkstätte überhaupt keine Rolle gespielt.

Solidaritätserklärung von Jürgen und Thomas von der VVN-BdA in Rudolstadt

Die Ostthüringer Zeitung vom 26. Juli informiert, dass die MLPD gegen die Gedenkstätte Buchenwald klagt. Ihr möchtet eigene Führungen organisieren und eure Symbole zeigen.

 

Wir sind auf eurer Seite und finden euren Standpunkt dem besonderen Anspruch der Mahn- und Gedenkstätte Buchenwald angemessen. Wer keinen Missbrauch der Totenruhe und keine Verunglimpfung der Geschichte betreibt, sollte das Recht auf Meinungsäußerung auch auf dem Gelände einer Gedenkstätte haben. Es war immer Tradition der Arbeiterbewegung, zu solchen Anlässen mit den Fahnen den klaren Standpunkt zu dokumentieren. Eine Vielfalt von Fahnen zeigt die Vielfalt der Antifaschisten. Es wäre toll, auch Fahnen der Regierungsparteien zu sehen. Wir hoffen, dass ihr den Prozess gewinnt.