Streikrecht
„Hellaner waren vorne dran mit selbständigem Streik“
In Deutschland gibt es – im Unterschied zu vielen anderen Ländern – kein allgemeines Streikrecht.
Nur in Tarifrunden ist es nach ellenlangen Ritualen erlaubt, zu streiken Forderungen für Lohnnachschlag oder der Kampf um jeden Arbeitsplatz können nur in selbständigen Streiks erkämpft werden. An denen beteiligen sich selbstverständlich auch aktive kämpferische Gewerkschafter, aber die Gewerkschaften dürfen nicht offiziell dazu aufrufen.
Die Hellaner stehen da in guter Tradition: Im Jahr 1973 gab es einen berühmten, erfolgreichen selbstständigen Streik für Lohnnachschlag in Lippstadt.
Das Handbuch „Gewerkschaften und Klassenkampf“ berichtet darüber: „Ein Musterbeispiel lieferten die Arbeiter der Hella-Werke in Lippstadt. Rund 3000 ausländische Arbeiter traten am 17. Juni 1973 für eine Teuerungszulage von 50 Pfennig pro Stunde in den Streik. Deutsche Arbeiter solidarisierten sich mit dem spontanen Streik, so daß die Streikfront sich auf 6000 Streikende erweiterte. Nach vier Streiktagen war die Firma gezwungen, ihr Angebot von 15 Pfennig auf 40 Pfennig für die unteren und 30 Pfennig für die oberen Lohngruppen, zahlbar ab 1. Juni, und zwar für alle vier Werke (11.000 Beschäftigte), zu erhöhen. Außerdem erklärte sie sich bereit, drei der vier Streiktage zu bezahlen und keine Maßregelungen vorzunehmen.“
Hier kann das Buch „Gewerkschaften und Klassenkampf“ gekauft werden.