Meilenweit entfernt vom "großen Wurf"
Bürgergeld – Einige Änderungen, aber völlig unzureichend
Im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Ampelkoalition wird die Umwandlung von Hartz IV in ein Bürgergeld in Höhe von etwa 500 Euro angekündigt. Sozialverbands-Präsident Schneider bezeichnete eine solche Erhöhung um 50 Euro bereits im Vorfeld zurecht als „schlechten Witz“.
Die leichten Verbesserungen gegenüber den bisherigen Hartz-IV-Regelungen liegen besonders der SPD-Führung am Herzen, die dieses Trauma eigentlich unter den Teppich kehren möchte. Die Verbesserungen, darunter die Erhöhung der Leistungen um ca. 10 Prozent, sind ein Erfolg der seit 18 Jahren hartnäckig kämpfenden Montagsdemonstrationen. Die Hartz-Gesetze sind die verhasstesten Gesetze in Deutschland.
Das sind die tatsächlichen Änderungen:
- Die Wohnungskosten (Kosten der Unterkunft) werden nicht mehr danach beurteilt, ob sie angemessen sind. Allerdings nur in den ersten zwei Jahren. Bei selbstgenutzten Hausgrundstücken oder Eigentumswohnungen werden zudem anerkannte Wohnflächen in größerem Umfang berücksichtigt. Eine von der Regierung versprochene transparentere Angemessenheitsprüfung und gerechtere Gestaltung wird nicht auf Dauer gemacht.
- Vermögen von bis zu 60.000 Euro soll nicht auf den Anspruch auf Bürgergeld angerechnet werden.
- Wer ehrenamtlich tätig ist, soll künftig jährlich bis zu 3.000 EUR anrechnungsfrei aus dieser Tätigkeit hinzuverdienen dürfen.
- Weiter ist vorgesehen, dass Schüler, Auszubildende und Studierende bis 25 Jahre, die nebenbei arbeiten, einheitlich zur neuen, ab Oktober geltenden Minijob-Grenze bis zu 520 EUR monatlich verdienen dürfen, ohne dass die Leistungen ihrer Eltern gekürzt werden.
- Auch bei den Sanktionen gibt es Änderungen: Hier gibt es eine sogenannte Vertrauenszeit von einem halben Jahr, in der es keine Verringerung der Leistungen geben soll, eine für die Betroffenen wichtige Verbesserung. Dabei soll der "Vermittlungsvorrang" entfallen, der bisher dazu führte, im Zweifel jeden unterbezahlten Job annehmen zu müssen. Darunter fielen bisher auch Lama-Spaziergänge, Murmelbahn-Bau oder Zen-Garten-Pflege, um weiter seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Geringere Sanktionen sollen durch einen Bürgergeldbonus in Höhe von monatlich 75 Euro für die Teilnahme an vereinbarten Maßnahmen, die innerhalb der Vertrauenszeit beginnen, ergänzt werden.
Auch das Bürgergeld ist - wie das gesamte 3. Entlastungspaket - eine Dämpfungsmaßnahme, aus Angst der Herrschenden vor einem heißen Herbst und der Entwicklung eines aktiven Widerstands. Zur Verbesserung der sozialen Lage fordern wir eine sofortige Erhöhung der Sozialleistungen um mindestens 20 %.
Die Hartz-Gesetze sind mit dem Bürgergeld jedoch keineswegs vom Tisch. Weg mit Hartz IV! Zahlung des Arbeitslosengeldes 1 für die gesamte Dauer der Arbeitslosigkeit!