Gut nur für die „Sicherheit“ der Konzernprofite
Bundesregierung verlängert Kurzarbeitergeld-Regelung
Im neuen Maßnahmenpaket der Bundesregierung finden sich auch zwei dürre Sätze, die es in sich haben: "Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert. (Ein vorliegender Entwurf, sieht eine Verlängerung bis Mitte 2024 vor). Damit wird Sicherheit für Unternehmen und Beschäftigte geschaffen."
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) rechnet damit: „Im Winter könne es zu einer 'rezessiven Situation' - also einer schrumpfenden Wirtschaftsleistung – kommen“. In seinem Arbeitsressort rechnet man mit monatlich 100.000 zusätzlichen Beschäftigten in Kurzarbeit von Oktober bis Dezember 2022. [1] Wir müssen uns auf einen erneuten Einbruch in der Weltwirtschafts- und Finanzkrise einstellen – auch befeuert durch die internationale Logistik-, Energie- und Rohstoffkrise, der Strukturkrise auf der Basis der E-Mobilität und Digitalisierung oder der Corona-Pandemie. Die Zahl von 36.000 Kurzarbeiter im August wird deshalb in die Höhe schnellen. Und damit auch die Kosten für die Steuerzahler, die das Arbeitsministerium auf 140 Mio. Euro taxiert.1
Die Sonderregelungen sollen den Zugang der Betriebe zur Kurzarbeit erleichtern. Mussten vor der Corona-Pandemie ein Drittel der Beschäftigen von Arbeitsausfall durch Auftragsrückgänge betroffen sein, um Kurzarbeit anzumelden, bleibt es jetzt bei 10 Prozent. Eine Steilvorlage für Konzerne, die die Kolleginnen und Kollegen in den Abteilungen in Kurzarbeit schicken, die für die Profitmaxierung nicht so wichtig sind, während andere zu Zusatzschichten verdonnert werden.
So konnte Daimler 2020 satte 700 Millionen Euro im Zuge der Kurzarbeit einsparen, die zum Rekordgewinn von 6,6 Milliarden Euro beitrug. Für die von der Kurzarbeit betroffenen Arbeiter bedeutete das dagegen Lohneinbußen und Nachzahlungen [2] an das Finanzamt. Auch hindert Kurzarbeit z.B. den Mercedes-Benz-Vorstand Ola Källenius nicht daran, seine Pläne zur Arbeitsplatzvernichtung voranzutreiben. Die erleichterte Kurzarbeitergeld-Maßnahme der Regierung dient also nur der „Sicherheit“ der profitablen Konzerne. Das kritisierten auch bereits im letzten Jahr viele Menschen und stimmen deshalb auch oft der MLPD zu, die vom Staat als Dienstleister der Monopole spricht.
Daher ist es daneben, und sind „aus Sicht der Arbeitnehmer*innen“.. die Entscheidungen zur einfachen und verbesserten Absicherung durch das Kurzarbeitergeld (KUG) ...(eben nicht) zu begrüßen“ [3], wie die DGB-Führung schreibt. An der Gewerkschaftsbasis und in gewerkschaftlichen Gremien braucht es deshalb die Diskussion, dass es einen Kampf gegen die Abwälzung der Krisenlasten auf die Massen und um jeden Arbeitsplatz braucht, auf Kosten der Profite, mit folgenden Forderungen:
- Die Konzerne müssen für die Produktionsausfälle aufkommen und den vollen Lohn weiterzahlen, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist [4]
- Statt Kurzarbeit: Verkürzung der Arbeitszeit auf 30 Stunden in der Woche, bei vollem Lohnausgleich!
- Kampf dem Reallohnabbau – für Tariferhöhungen und selbständigen Kampf um Lohnnachschlag!