Faschist unbehelligt als Oberfeldwebel tätig

Faschist unbehelligt als Oberfeldwebel tätig

Die Mühlen der Bundeswehrjustiz mahlen langsam

Ein Hauptfeldwebel der Bundeswehr war privat mit seinem Vater unterwegs, gemeinsam hinderten die beiden Männer am 14. Mai 2016 einen Pakistaner daran, eine Straßenbahn zu besteigen. Der Hauptfeldwebel schlug zu. Erst zwei Jahre später, am 28. November 2018, haben sich die Juristen der Bundeswehr erstmals mit der Frage befasst: Sollte so jemand weiter als Offizier dienen? Über einen Rauswurf darf nur ein sogenanntes Truppendienstgericht entscheiden. Das ist eine spezielle Paralleljustiz. Dort sitzen auf der Richterbank stets ein Jurist und zwei Soldaten. Ein Oberfeldwebel ist im Dezember 2015 beim Zeigen des Hitlergrußes erwischt worden. Erst jetzt, nach sieben Jahren, soll es vor dem Truppendienstgericht endlich zur Verhandlung über disziplinarische Konsequenzen kommen. Franco A., wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, ist noch immer Offizier und wird weiterhin bezahlt.