Beschwerde gegen Haftanordnung für Justin

Beschwerde gegen Haftanordnung für Justin

Morgen Prozess beim Landgericht Stuttgart

Der Anwalt von Justin hat Beschwerde eingereicht gegen die Haftanordnung, mit der Begründung, dass er nicht abgeschoben werden kann, weil ihm aufgrund seiner Zugehörigkeit zur biafrischen Minderheit in Nigeria direkt das Gefängnis droht. Diese Beschwerde wird am Montag um 14 Uhr vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt. Das Landgericht hätte das auch schriftlich entscheiden können, macht sich aber die Mühe der mündlichen Verhandlung. Das ist ein positives Zeichen. Deshalb wollen wir eine Kundgebung veranstalten. Außerdem hat der Anwalt einen Eilantrag gestellt an das Verwaltungsgericht gegen die Abschiebung aus demselben Grund (Zugehörigkeit zur biafrischen Minderheit). Darüber gibt es noch keinen Entscheid.

 

Kommt am Montag, 19.09. zum Prozess beim Landgericht!
Treffpunkt um 13 Uhr beim Landgericht Stuttgart, Urbanstraße 20, um 13:15 Uhr geht die Kundgebung los.



Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in SI, Regionalgruppe Süd - www.freunde-fluechtlingssolidaritaet.org
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