Kampf gegen Mobbing

Kampf gegen Mobbing

Ein Teilerfolg vor Gericht - ein großer Erfolg der Solidarität

Am 4. Oktober fand vor dem Düsseldorfer Landesarbeitsgericht der letzte Prozess zwischen dem "Kulturkindergarten" und Beate J. aus Wuppertal statt. Zum dritten Mal versammelten sich dort Unterstützerinnen und Unterstützer mit Plakaten, Gedichten und Redebeiträgen zu einer Kundgebung. Was war passiert? Beate wurde im Dezember 2019 nach körperlicher und psychischer Gewalt durch die Einrichtungsleiterin von den Geschäftsführen Hr. Nieder ("Proviel") und Hr. Heiß ("Alte Feuerwache") grundlos gekündigt. Die Vorfälle sollten vertuscht werden und die Täterin geschützt. Eine fortschrittliche, kritische Kollegin dagegen wollte man loswerden. Wie eine Verbrecherin wurde Beate J. aus der Einrichtung entfernt und sollte via Unterlassungsklage zum Schweigen gebracht werden. Aber das ließ sich Beate J. und ihr Solidaritätsteam nicht bieten!

Korrespondenz aus Wuppertal
Ein Teilerfolg vor Gericht - ein großer Erfolg der Solidarität
Kundgebung vor dem Gericht. Rechts: Anwalt Peter Weispfenning (rf-foto)

Die Bandbreite der Unterstützerinnen und Unterstützer wuchs überregional an und umfasste neben Kolleginnen, Eltern und Freunden auch Mitglieder der MLPD, der DKP und der LINKEN, sowie Gewerkschafter und Autonome.

 

Als aktive Gewerkschafterin in ver.di setzte sich Beate J. nicht nur für bessere Arbeitsbedingungen und Kinderrechte ein; sie organisierte auch Kolleginnen und Kollegen, trat gegen die Zerstörung der natürlichen Umwelt ein, koordinierte eine aktive Flüchtlings-und Sozialarbeit und vieles mehr.

 

In einem Grußwort betonte der Flüchtlingsaktivist Alassa Mfouapon: "Jedes Mal, wenn du vor dieser Prüfung stehst, erinnere dich einfach daran, dass du nicht mehr nur für dich selbst kämpfst, sondern für viele Menschen [...]."

 

Der letzte Prozesstermin endete mit einem Vergleich, der einen wichtigen Erfolg kennzeichnet: Die Gegenseite musste rechtsverbindlich zugestehen, dass es ein Fehlverhalten gegen Beate ist, das der Gegenseite zuzurechnen ist. Die Abfindungssumme von Beate J. wurde erhöht und eine Spende in Höhe von je 750 Euro an „Tacheles" und "Solidarität International", Vereine, mit denen Beate eng verbunden ist, festgesetzt.

 

Vielfältig wurde Beate für ihren mutigen und hartnäckigen Kampf gratuliert. Nach insgesamt sieben Gerichtsterminen konnte konnte der Fall nach fast drei Jahren juristisch abgeschlossen werden.

 

Rechtsanwalt Peter Weispfenning bestätigt, dass Beate J. als Siegerin aus dem Gerichtssaal geht und, dass es ihr und unser aller Erfolg ist!

 

Der große Erfolg liegt in der breiten Solidarität, die Beate J. stärkte , rehabilitierte und die Gegenseite unter Druck setzte. In den beiden letzten Prozessterminen gingen sie zum offenen Angriff auf die Solidaritätsaktionen über. Der Versuch des Anwalts der Geschäftsführung, die Solidaritätsaktion mit Beate zu kriminalisieren scheiterte. Bezeichnete er die zweite Kundgebung noch als "Diffamierungskampagne", so behauptete er diesmal, dass die Justizwache des Gerichts die Demonstration auflösen musste. Die Polizei hingegen konnte nur eine ordnungsgemäß angemeldete Kundgebung feststellen.

 

All das zeigt: Mobbing muss ans Tageslicht! Egal wie es am Ende juristisch ausgeht, Solidarität siegt und ist das beste Mittel gegen Mobbing und Gewalt!