Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit

Der Müßiggang eines ALG-II-Empfängers

Mit Bürgergeld wären Einkommenslose besser gestellt als Arbeitende, so die AfD.

Von fu

AfD-Fraktionsvize Norbert Kleinwächter nennt es „zentraler Anreiz zum Müßiggang“. Da Bürgergeld und ALG-II sich nur um 50 Euro unterscheiden, wollen wir diesen Müßiggang anhand offizieller Anteile am Regelbedarf schildern.

 

Es nährt sich der ALG-II-Bezieher von dionysischen 155,83 Euro im Monat – also rund 5,19 Euro am Tag. Große Pommes, kleines Getränk! Für Nichtraucher, denn Tabak ist in diesem Budget enthalten.

 

Nach üppigem Mahl kann er für 1,46 Euro am Tag Freizeit, Kultur und Unterhaltung suchen; wie er sie finden will, wissen wir nicht. Für Herbergen hat er 11,73 Euro. Weniger, als ein Bett die Nacht in einer Absteige kostet. Also darf er bei seiner Suche nicht weit reisen (Verkehr: 40,27 Euro).

 

Für Post und Telekommunikation sind 40,15 Euro im Monat da. Das reicht für Internet- und Telefonleitung sowie, wahlweise, ein günstiges Prepaid-Paket fürs Handy oder Briefmarken.

 

Kleidung und Schuhe beschafft er für knappe 37,26 Euro monatlich. Bei KiK bekommt man dafür sogar Kleidung, die ziemlich genau einen Monat hält.

 

Energie und Instandhaltung finanziert er aus einem gemeinsamen Budget von 38,07 Euro – wie er das macht ist wissenschaftlich ungeklärt. Eventuell unter Hinzuziehung von 35,77 Euro für „andere Waren und Dienstleistungen“.

 

Und das ist mehr, als er für die Innenausstattung seiner Wohnung hat: 27,35 Euro. Klar, dass viele Menschen in solcher Lage ungerne Besuch empfangen. Sie wollen mit ihrem westlichen Wohlstand nicht angeben.

 

Es stellt sich übrigens heraus, dass im deutschen Land der Dichter und Denker Bildung billig sein muss: 1,62 Euro - im Monat.