Bürgergeld

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Die Sanktionspolitik gegen Arme bleibt – natürlich!

„Es darf keinen Zweifel daran gelassen werden, dass Sanktionen von Anfang an verhängt werden können“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), der „Augsburger Allgemeinen“.

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Das heißt: Die Union besteht darauf, dass es in Deutschland kein garantiertes Existenzminimum geben darf. Bei der gegenwärtigen Höhe der Hartz-IV-Regelsätze kann man zwar ebenso wenig von einem Existensminimum sprechen, wie bei der diskutierten Höhe des Bürgergelds, aber Frei geht es darum, dass selbst dieses staatlich verordnete Existenzminimum angreifbar bleibt.

 

Sanktionen gegen „Leistungsbezieher“ bedeuten schließlich, von diesem angenommenen Wenigsten noch etwas weg nehmen zu können. Der bloße Gedanken an ein durch Sanktionsfreiheit garantiertes Existenzminimum – wohlgemerkt kaum genug Geld, um unter ärmlichsten Bedingungen zumindest zu überleben – würde nach Unions-Meinung jede Motivation, eine Arbeit anzunehmen, untergraben. Es zeigt, welches Lohnniveau CDU und CSU perspektivisch haben wollen, wenn sie fürchten, das bloße Existenzminimum wäre für einen Arbeiter in Anbetracht seines Lohns zu verlockend, um weiter zur Arbeit zu gehen.

 

Dabei fühlen sich die Ampel-Vertreter zu Unrecht von der Union geschmäht. Niemals hätten sie die Sanktionspolitik in Frage gestellt! Die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, wehrt sich entrüstet: „Es gibt keine sanktionsfreie Zeit.“, denn auch Bürgergeldempfänger seien vom ersten Tag an zur Mitwirkung verpflichtet. Ähnlich FDP-Bundestagsfraktionsvorsitzender Christian Dürr: Die Union verbreite „Märchen, wenn sie die die ersten sechs Monate als sanktionsfreie Zeit darstellt“. Es sollten sowieso nur die Sanktionen für Empfänger wegfallen, die am Bezugsanfang ohnehin sinnlos sind.

 

Es ist ein Streit unter Satten über Hungernde.