Bürgergeld

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Hunger bei Bedürftigen und Menschen mit geringem Einkommen ist vorprogrammiert

Strompreise steigen um 57 Prozent! Mit Entsetzen las ich die Ankündigung der Stadtwerke Bochum, die Strompreise ab 1. Januar 2023 um 57% zu erhöhen!

Von Ulrich Achenbach

Die Abschläge steigen zum 1. Januar 2023 um 15,74 ct pro Kilowattstunde (ct/kWh) netto bzw. 18,73 ct/kWh brutto! Diese Erhöhung kann selbst der Normalverdiener kaum verkraften, geschweige denn Bezieher von Hartz IV oder der Sozialhilfe oder von Personen mit geringem Einkommen wie z.B. Rentner. Die Jobcenter oder Sozialämter übernehmen nicht die Mehrbelastungen durch die Strompreiserhöhungen, da der Strompreis für Haushaltsstrom bereits in den Regelsätzen enthalten ist.

 

Wovon sollen diese Bedürftigen oder Menschen mit geringem Einkommen denn noch ihre Stromrechnung bezahlen? Während beim Heizen noch Einsparungen möglich sind, ist Strom neben dem Wasser ein elementarer Grundbedarf! Wäsche muss gewaschen werden (dazu ist Strom nötig), der Kühlschrank muss betrieben werden (dazu ist Strom nötig), das gilt auch für alle anderen notwendigen Haushaltsgeräte. Auch der Gebrauch von Computern zählt in dieser digitalisierten Welt als notwendig. Viele - auch amtliche Vorgänge - sind mehr und mehr nur digital zu erledigen! Bei einer Erhöhung von monatlich 31,22 Euro bei einem Stromverbrauch von ca. 2000 kwh jährlich kann sich ein Hartz IV-Bezieher / Sozialhilfeempfänger / Mensch mit geringem Einkommen nur entscheiden, ob er weiterhin Strom bezieht und für einen Großteil des Monats hungert - oder Essen kauft und eine drohende Stromsperre in Kauf nimmt.

 

Der aktuelle Regelbedarf bei Hartz IV / der Sozialhilfe beträgt 449,00 Euro für den Haushaltsvorstand! Sofortige Anhebung der Regelbedarfe um mindestens 150,00 Euro monatlich! Gleiches gilt für geringe Renten und Einkommen!