Weitere Aufklärung erforderlich
Urteil über „NSU 2.0“: Knapp sechs Jahre Haft für faschistischen Drohbriefschreiber
Im Prozess um die Drohschreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0“ hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Angeklagten Alexander M. zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Corinna Distler sprach den 54 Jahre alten Berliner am heutigen Donnerstag einer Vielzahl von Vergehen schuldig, darunter der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Bedrohung, Beleidigung, Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens und der Volksverhetzung (AZ: 5/17 KLs - 6190 Js 216386/21 (24/21)). Der Angeklagte wies alle Vorwürfe zurück. Zwischen August 2018 und März 2021 waren mehr als 80 Drohschreiben, unterschrieben mit "Heil Hitler", voller wüster Beschimpfungen und Todesdrohungen, vor allem an Frauen des öffentlichen Lebens verschickt worden. Dass deren Daten zum Teil von Polizeicomputern stammen und das erste Drohfax auch von einem Polizisten verschickt worden war, wird zu vertuschen versucht. Zu Recht fordern die Betroffenen weitere Aufklärung.