Straffreiheit fürs "Containern"

Straffreiheit fürs "Containern"

Ist die Suche nach essbaren Abfällen bald legal?

Schon das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Strafbarkeit von "Containern" (Suche durch Bedürftige nach essbaren Abfällen in Container) ist ein Skandal in der deutschen Justiz und dazu noch vom höchsten deutschen Gericht!

Korrespondenz aus Bochum

Der Gesetzgeber dürfe grundsätzlich auch das Eigentum an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen, teilten die obersten Richter mit. (Az. 2 BvR 1985/19).

 

Abgesehen von dieser menschenrechtsfeindlichen Entscheidung des BVG ist der Lebensmittelverschwendung weiterhin Tür und Tor geöffnet. In den Containern von Supermärkten, Wochenmärkten oder auch Hotels landen viele noch einwandfreie Lebensmittel. In Zeiten des Vertrauensverlusts vieler Menschen in die Bundesregierung wollen Politiker der Parteien B90 / Die Grünen und der FDP wohl "ihr Herz für Arme und vom Hungertod Bedrohte zeigen".

 

Die Tagesschau berichtete heute um 17 Uhr: Die Parteien Die Grünen und auch die FDP setzen sich für Straffreiheit von "Containern" ein. Die Minister Buschmann und Özdemir schlagen gemeinsam - sehr wahrscheinlich aus Prestigegründen - eine Änderung des Strafrechts vor, was jedoch mit einer Fußangel verbunden ist. Wenn ein Hausfriedensbruch plus Sachbeschädigung vorliegt, ist das nach wie vor eine Straftat. Wer auf der Suche nach verzehrfähigen Lebensmitteln ein Tor aufhebelt und beschädigt, müsste weiterhin mit einer Strafe rechnen. Wer aber über eine niedrige Mauer steigt, um an den Abfallcontainer eines Supermarktes zu gelangen, soll nicht mehr belangt werden. Und das soll jetzt der große Wurf gegen Hunger und Mangelernährung sein? Zumal immer weniger beim Containern herauskommt in den letzten Monaten.  Die Grünen und auch die FDP bemänteln mit ihrem Vorstoß der Änderung des Strafrechts zum Containern, dass sie die Armut in Deutschland, einem der reichsten Länder der Welt, akzeptieren und nichts anderes als barmherzige Worte dafür haben!