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Der Freispruch von Heinz Christian Strache

Heinz Christian Strache, einst als Mitglied der faschistoiden FPÖ von 2017 bis 2019 Vizekanzler Österreichs - auch bekannt durch Filmrollen auf Ibiza - wurde wegen Bestechlichkeit angeklagt. Der Besitzer einer privaten Klinik für Schönheitschirurgie hatte sich bei ihm beschwert, dass seine Klinik benachteiligt würde, weil sie nicht über die Sozialversicherungen abrechnen konnte. Nun häuften sich die Zufälle. 2000 Euro Direktspende für die FPÖ von diesem Klinikbetreiber und 10.000 für ihren Wahlkampf. Die FPÖ machte eine Pressekonferenz zum Thema und stellte im Parlament einen Initiativantrag im Sinne des Schönheitschirurgen. Dafür wurde Strache in erster Instanz zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt. Da hieß  es in der Begründung noch: „Die Tätigkeit eines Abgeordneten darf nicht käuflich sein.“ Nach Aufhebung des Urteils wurde er nun freigesprochen. Begründung: „So fand das OLG nichts Anrüchiges daran, dass sich Strache und Grubmüller (der Klinikbesitzer) austauschten. Die Politik müsse das Ohr an der Bevölkerung haben.“  Ein dankenswert offener Blick auf die Rolle von bürgerlichen Politikern und die Justiz.