MLPD hat grundlegend andere Finanzpolitik
BVG-Urteil zur staatlichen Parteienfinanzierung unter der Lupe
Mit dem am 24.1. verkündeten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) entschieden, dass die Erhöhung der staatlichen Mittel für die Finanzierung politischer Parteien auf 190 Millionen Euro mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig ist.
2018 hatte die damalige Große Koalition eine Erhöhung um über 17 Prozent beschlossen und mit einem Mehrbedarf für Digitalisierung begründet. Dagegen klagten Abgeordnete aus damaligen Oppositionsparteien. So erhielten die sieben m Bundestag vertretenen Parteien 2021 satte 192,5 Millionen Euro, davon SPD und CDU/CSU alleine122,8 Millionen Euro.
Das BVG-Urteil ist zwar ein gewisser Dämpfer für die bürgerlichen Parteien. Interessant ist aber die Begründung des BVG, die sich an die bürgerlichen Parteien richtet: „Die Wahrnehmung der ihnen zugewiesenen Mittlerposition zwischen Staat und Gesellschaft setzt voraus, dass im Volk ein ausreichendes Vertrauen in ihre Unabhängigkeit von staatlicher Einflussnahme besteht. Dieses Vertrauen wäre beeinträchtigt, wenn die Parteien zur Deckung ihres Finanzbedarfs uneingeschränkt auf staatliche Mittel zurückgreifen könnten.“
Es geht dem BVG darum, dass das Vertrauen der Massen in das parlamentarische System aufgrund der legalen Selbstbereicherung nicht noch weiter sinkt. Das ist durchaus nachvollziehbar! Die den bürgerlichen Parteien vom BVG angedichtete „Mittlerposition zwischen Staat und Gesellschaft“ ist allerdings eine Fata Morgana! Diese Monopolparteien haben die Aufgabe, „die Interessen des Monopolkapitals gegenüber der Arbeiterklasse, aber auch gegenüber den Klein-Kapitalisten und den Zwischenschichten zu vertreten.“ (RW 18, Der Staatsmonopolistische Kapitalismus in der BRD, S. 47). Entsprechend kann laut BVG grundsätzlich an diesem System der Selbstbereicherung festgehalten werden. Eine Erhöhung der staatlichen Mittel muss besser begründet werden, zurückzahlen müssen die profitierenden Parteien voraussichtlich nichts.
Die MLPD als revolutionäre Arbeiterpartei lehnt eine staatliche Finanzierung von Parteien prinzipiell ab. Sie finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und uneigennützigen Spenden der Massen. Die Mitglieder der MLPD vertrauen im Gegensatz zu den bürgerlichen Parteien voll auf die Massen und sammeln Spenden auf der Straße, am Betrieb, unter Kollegen usw.
Unter dem Motto „1 Euro für den Kampf gegen die Regierungspolitik – jeder Cent zählt für den aktiven Widerstand gegen den Ukrainekrieg und die Weltkriegsvorbereitung“ kann man ihre Arbeit auch praktisch unterstützen. Spenden kann man auch auf das Spendenkonto der MLPD bei der GLS-Gemeinschaftsbank: IBAN: DE76 4306 0967 4053 3530 00.