Prozess gegen Jörg Reger
Darf man mit Kommunisten alles machen?
Wie berichtet, hat das Amtsgericht Marl den Faschisten Jörg Reger im September 2022 wegen Kinderpornografie und eines antikommunistischen Hetzvideos gegen Stefan Engel und Monika Gärtner-Engel zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.
Trotz der eindeutigen Beweislage legte er hiergegen Berufung ein. Bis heute hat das Landgericht Essen noch keinen Hauptverhandlungstermin angesetzt. Stattdessen lehnte es im Dezember 2022 die Zulassung von Stefan Engel und Monika Gärtner-Engel als Nebenklägerin bzw. Nebenkläger ab. Da „die Eindämmung von Hetzparolen im Internet im Allgemeininteresse“ stehe, berechtige sie einen Betroffenen nur zur Nebenklage, „wenn er hierdurch schwerwiegende Folgen erleide.“ Dies sei hier nicht der Fall.
Man fragt sich: Ist öffentliche Rufschädigung international angesehener Marxisten-Leninisten etwa keine „schwerwiegende Folge“? Wiegt es nicht schwer, dass solche Hetze andere zu gewalttätigen Angriffen verleitet? Erst am 7. Januar 2023 wurden durch einen aggressiven Antikommunisten Mitarbeiter und Einrichtungen der „Horster Mitte“ sowie dort geparkte PKW attackiert. Darüber hinaus wurde sogar der Antrag der Rechtsanwälte auf Akteneinsicht abgelehnt, da unter anderem der „Schutz des Angeklagten in den Blick zu nehmen“ sei. Der Akteninhalt sei zudem „den Betroffenen hinreichend bekannt“, da sie ja selbst Strafanzeige erstattet hätten. Schutz der Betroffenen von „Hate Speech“ – bei Marxisten-Leninisten nur ein Lippenbekenntnis?
Wir fordern: Keinen Fußbreit den Faschisten! Keine Nachsicht für faschistische und antikommunistische Hetzer! Zurückweisung der Berufung des Faschisten Reger!