Preissteigerung
Hohe Nebenkostennachzahlung – für diesen Monat Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen!
Die Koordinierungsgruppe der Bundesweiten Montagsdemo informiert:
In den nächsten Wochen und Monaten bekommt jeder Mieter die Nebenkostenabrechnung. Insbesondere aufgrund der horrend gestiegenen Heizkosten werden viele eine hohe Nachzahlungsforderung über Hunderte oder gar 2000 Euro und mehr erhalten. Wir fordern die Umrüstung auf erneuerbare Energien mit Solarthermik, Fotovoltaik und Wärmepumpen!
Folgende staatliche Zuschüsse sollten unbedingt genutzt werden:
Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, bekommt in der Regel die Nebenkostennachzahlung in voller Höhe vom Jobcenter (ALG II-Bezieher-innen) oder vom Sozialamt (Empfängerinnen und Empfänger der Sozialhilfe / Grundsicherung) erstattet. Das muss sofort nach Erhalt der Abrechnung innerhalb eines Monats beantragt werden. Ein formloser Antrag per Mail reicht, die Unterlagen können dann nachgereicht werden. Besser ist es, die Nebenkostenabrechnung sofort mitzuschicken.
Wenig bekannt ist: Wer ein geringes Einkommen, aber keinen Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung hat, wie z. B. Rentner, kann für den Monat der Nebenkostennachzahlung kurzzeitig Bürgergeld / Grundsicherung beantragen. Voraussetzung ist, dass die Nachzahlung nicht aus dem monatlichen Einkommen bezahlt werden kann.
Dabei wird der Regelsatz des Bürgergelds (503 Euro für Alleinstehende), Miete und Nebenkostenzahlung zusammengerechnet, das gilt als sozialrechtlicher Bedarf nach SGBII. Das monatliche Nettoeinkommen, 100 Euro Grundfreibetrag (Paragraf 11b Absatz 2 Zweites Sozialgesetzbuch) und 200 Euro Erwerbstätigenfreibetrag (Paragraf 11b Absatz 3 Zweites Sozialgesetzbuch) wird davon abgezogen. Für die Differenz hat man einen Anspruch auf Übernahme durch das Jobcenter. Wenn man Kinder hat oder mehrere Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ändert sich die Rechnung entsprechend. Dann müssen alle Einkommen zusammengerechnet und die entsprechenden Regelsätze des Bürgergelds. Dies ist nur möglich, wenn die nachzuzahlenden Energiekosten auf einmal fällig werden und keine Ratenzahlungen vereinbart sind.