Bürgerliche „Fachleute“ zur documenta 15
Weiter kulturpolitische Rechtsentwicklung und Antisemitismus-Hetze
Inzwischen ist der Bericht der Fachwissenschaftlichen Begleitung zur documenta 15 erschienen und wurde im Kulturausschuss des Bundestags debattiert.
Der Bericht war aufgrund der breiten Kritik an den Vorwürfen gegenüber der documenta gezwungen, nochmals die Kunstfreiheit hervorzuheben und sogar die ausgezeichnete Kunst der documenta zu würdigen. Trotzdem fokussiert sich das Gremium in wesentlichen klar auf die Schiene des pauschalen Antisemitismus-Vorwurfs. Das ging so weit, dass zwei ursprüngliche Mitglieder ausstiegen, weil sie durch wegen dieser pauschalen Vorwürfe ihre Perspektiven aus der Forschung nicht genügend vertreten sahen. [1]. Der Bericht spricht bezüglich Antisemitismus von einem „desaströsen Gesamteffekt“ [2] und die Leiterin der Kommission, Nicole Deitelhoff, nannte die documenta „grausam“ [3].
Wissenschaftlichkeit ersetzt sie dabei durch Antisemitismus-Hetze; sie spricht pauschal von einer „antisemitischen bis antizionistischen Ausstellung.“ [4] Wie bitte? Ist also Kritik an der zionistischen Politik Israels schon zu einer Steigerung des Antisemismus geworden? Trotz aller formaler Bekenntnisse zur Kunstfreiheit fordert das Gremium und Kulturstaatssekretärin Claudia Roth mehr Mitsprache für den Bund. Seltsam nur, dass er bis 2018 seine beiden Sitze im Ausfsichtsrat der documenta wahrgenommen hat, jetzt aber im Kulturausschuss behauptet, man habe da sowieso keinen Einfluss gehabt und sei daher ausgestiegen. Der Bericht ist somit klarer Ausdruck der Rechtsentwicklung der Politik der Monopole und soll Weichen stellen, die Kunst zukünftig auf diesen Kurs zu bringen. Wir unterstützen nach wie vor wie bei der documenta alle fortschrittliche Kunst und entwickeln als Teil unserer Kleinarbeit eine proletarisch- revolutionäre Kunst.