Provokation
BDA fordert weitgehendes Streikverbot
100.000 Postbeschäftigte zeigten in den letzten Wochen in Warnstreiks ihre Bereitschaft, für ihre Forderung nach 15 Prozent mehr Lohn und Gehalt zu kämpfen. Seit Montag stimmen sie bis zum 8. März in einer Urabstimmung über einen unbefristeten Flächenstreik ab.
Bislang beteiligten sich tausende Müllwerker, Straßenbahn- und Busfahrer, Feuerwehrleute, Beschäftigte in den Kitas, den Krankenhäusern, an den Flughäfen und andere Kolleginnen und Kollegen in den Kommunen und beim Bund an gewerkschaftlichen Warnstreiks. Letzten Freitag hat ver.di erfolgreich sieben Flughäfen bestreikt. Ver.di-Chef Frank Werneke: „Da ist richtig Druck auf dem Kessel.“ Heute beginnt die zweite Verhandlungsrunde in Potsdam.
Die gewachsene gewerkschaftliche Kampfbereitschaft und Kampfkraft, die Diskussionen in vielen Betrieben für einen selbständigen Streik um Lohnnachschlag sind Ausdruck eines gewachsenen Klassenbewusstseins. Das beunruhigt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), weshalb sie von der Bundesregierung eine gesetzliche Regelung zur weiteren Einschränkung des Streikrechts fordert. So erklärt Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der BDA: „Unser Arbeitskampfrecht wird zunehmend unberechenbar. Gesetzliche Regelungen für den Arbeitskampf sind daher überfällig. Ein Gesetz, das klarmacht, dass Arbeitskämpfe Ausnahmen bleiben sollen, kann auch ein Beitrag zur Stärkung der Tarifbindung sein.“ [1]
Streiks nur noch als „Ausnahme“? Damit fordert die BDA nichts anderes als eine weitere Beschneidung des eh nur auf Tariffragen durch Richterrecht eingeschränkten Streikrechts in Deutschland. In der Praxis kommt dies einem weitgehenden Streikverbot gleich und würde die Gewerkschaften zu einem zahnlosen Tiger machen. Genau solche Bestrebungen gibt es auch in Großbritannien. Mit verschiedenen Gesetzesvorlagen versucht die Regierung, das Streikrecht in England weiter einzuschränken. Geplant ist das praktische Verbot einer kollektiven und aktiven Solidarität im Streikfall. Das geplante Gesetz gibt dem Staat auch Mittel an die Hand, Mindestbesetzung bestreikter Betriebe einfach festzulegen. Für den Fall, dass eine an dem Streik beteiligte Gewerkschaft nicht kooperiert, droht der Gesetzesentwurf den Gewerkschaften mit dem Verlust des bislang existierenden Schutzes vor Schadensersatzforderungen durch bestreikte Unternehmen.
Mit der BDA-Provokation ist in Deutschland die Diskussion um eine gesetzliche Regelung des Streikrechts auf dem Tisch. Die gibt es nämlich nicht, sondern nur eine Ableitung aus dem Koalitionsrecht im Grundgesetz. Das Grundrecht auf Streik kann aber nicht auf Tarifkämpfe eingeschränkt werden, sondern muss alle Arbeitskämpfe für ökonomische Forderungen und das Recht auf politische Streiks und den Generalstreik einschließen. Deshalb fördert die MLPD seit Jahrzehnten den Kampf um ein allseitiges und vollständiges gesetzliches Streikrecht. Diese Forderung bekommt angesichts der Gefahr eines Dritten Weltkriegs und der Tatsache, dass die globale Umweltkatastrophe bereits begonnen hat, eine immer größere Bedeutung.
So begründet die BDA die provokative Forderung folgendermaßen: „Gerade in dieser geopolitisch und wirtschaftlich komplizierten Lage muss die Balance gehalten werden.“ Mit einer „geopolitisch und wirtschaftlich komplizierten Lage“ umschreibt die BDA nichts anderes als die Vorbereitung der Imperialisten auf einen Dritten Weltkrieg zur Neuaufteilung der Welt, den Weltwirtschaftskrieg und die anhaltende Weltwirtschaft- und Finanzkrise. „Balance halten“ heißt übersetzt nichts anderes als die Unterordnung unter die Profit- und Machtinteressen der internationalen Übermonopole.
Statt „Balance zu halten“ sind die Kolleginnen und Kollegen gefordert, ihre gewerkschaftlichen und selbständigen Lohnkämpfe offensiv zu führen und mit dem Kampf gegen die Weltkriegsgefahr, die Umweltkatastrophe und für die revolutionäre Überwindung des Kapitalismus zu verbinden.