Betriebsrente

Betriebsrente

Benachteiligung von 2 Millionen Rentnerinnen und Rentnern

Die jährliche Erhöhung der Betriebsrente wird durch das Betriebsrentengesetz geregelt. In Paragraf 16 heißt es: "Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen" und dann gegebenenfalls zu erhöhen. Doch um den Jahrtausendwechsel wurde der Paragraf um den Absatz 5 ergänzt: "Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, die laufenden Leistungen jährlich um wenigstens eins vom Hundert anzupassen." Im Klartext: Wenn die Betriebsrente um ein Prozent erhöht wird, gibt es keine weitere Erhöhung. Betroffen sind gut 1,4 Millionen Menschen, die im Öffentlichen Dienst angestellt waren, sowie weitere gut 600.000 Menschen, die noch alte Betriebsrenten aus Pensionskassen bekommen.