Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Grundatz "Gleiche Bezahlung für Frauen und Männer" ausgeweitet

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist zu begrüßen! Das Gericht stellte klar, dass Frauen bei identischer Tätigkeit wie Männer nicht durch die Bezahlung benachteiligt werden dürfen! (Az.: 8 AZR 450/21) Geklagt hatte eine Angestellte eines Metallunternehmens in Meißen bei Dresden. Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses im März 2017 wurden ihr 3500 Euro monatlich in der Probezeit angeboten. Ab November sollte noch eine erfolgsabhängige Vergütung zusätzlich gezahlt werden. Die Frau willigte ein. Sie stellte später fest, dass zwei männliche Kollegen deutlich höhere Gehälter hatten als sie. Ein Kollege, der drei Monate früher eingestellt wurde und den gleichen Vertriebsjob bei der Firma machte, verdiente in der Probezeit rund 1000 Euro mehr. Nach Einführung eines Tarifvertrags betrug der Gehaltsunterschied immer noch etwa 500 Euro. Die 44-jährige Dresdnerin sah sich wegen ihres Geschlechts benachteiligt, verlangte ebenfalls eine höhere Vergütung und einen Lohnnachschlag. Frauen haben Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen. Das gilt auch dann, wenn Männer höhere Gehälter ausgehandelt haben. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden. Bei der Einstellung von Männern und Frauen müssen Unternehmer bei gleicher Tätigkeit den gleichen Lohn zahlen. Das Urteil ändert allerdings z.B. nichts daran, dass in vielen sog. Frauenberufen erheblich weniger verdient wird.