Klage gegen betriebsbedingte Kündigung

Klage gegen betriebsbedingte Kündigung

Mutiger Auftritt eines Bergmanns beim Prozess in Düsseldorf

Beim Prozess vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf am Dienstag, dem 21. Februar 2023, gegen die RAG (Ruhrkohle AG) trat ein Kumpel aus Moers Meerbeck selbstbewusst und mutig auf.

Von mm

Er klagte gegen seine betriebsbedingte Kündigung durch die RAG zum 31.12.2021.

 

In Beiträgen vor Gericht prangerten er und sein Anwalt Peter Weispfennig die RAG an, dass sie ihre Versprechen und Zusagen nicht gehalten hat wie „keiner fällt ins Bergfreie“ und „es wird keine betriebsbedingten Kündigungen geben.“ Das waren die Zusagen, die unter anderem 1997 mit dem Ziel der Beendigung des großen Bergarbeiterstreiks gegeben wurde. Davon will die RAG heute nichts mehr wissen.

 

Zum anderen deckten der Kumpel und sein Anwalt die Methode auf, mit der die RAG gezielt die Schutzrechte für die Arbeiter und Angestellten umgeht. Erst vor einigen Jahren bei der Zusammenstellung der Belegschaft des Bergwerkes Prosper, dann bei der Gründung eines Betriebes „Rückzug“ ging die RAG so vor, dass alle, die sie los werden wollte, in diesen Betrieb kamen. Und alle, die sie behalten wollte, aus dem Betrieb wegverlegt wurden. Dann – zwei Jahre später – wurde der Betrieb geschlossen, alle, die dort gearbeitet haben, wurden rausgeschmissen. Unter dem Vorwand der kompletten „Betriebsschließung“ wurde die sogenannte „Sozialauswahl“ umgangen. Dem versuchte der Anwalt der RAG und ein RAG-Vertreter entgegen zu wirken, indem sie das inzwischen kaum noch glaubwürdige Bild der RAG als eines der sozialsten Unternehmen in Deutschland entwarfen.

 

In den letzten Jahren fanden zahlreiche Kämpfe und Demonstrationen gegen die Politik der verbrannten Erde der RAG mit Unterstützung von Organisationen wie der MLPD und von Kumpel für AUF statt. Vor diesem Hintergrund und dem großen Ansehen, das die Bergleute im Ruhrgebiet haben, kamen mehrere Vertreter von Medien (SAT 1, WDR, BILD, rf-news).

 

Der Richter hielt direkt zu Beginn dem Kumpel vor, dass er seine These nicht beweisen könne, dass der RAG-Vorstand die Ausgliederungen ausschließlich zum Zweck der Umgehung von Arbeitnehmerrechten betrieben hat. Wie soll er das auch – schließlich hat der Kollege ja keinen Zugang zu den Sitzungsprotokollen des RAG-Vorstandes. Deshalb sei ein Erfolg in der Klage sehr unwahrscheinlich und er riet ihm zu einem Vergleich. Betriebe zu schließen oder nicht sei in Deutschland eben Teil des "freien Unternehmertums."

 

Unter Berücksichtigung dieser klaren Ansage der Klassenjustiz nahm der Kollege letztlich einen Vergleich bei Erhöhung seiner Abfindung an. Aber er er hatte alles gesagt, was gesagt werden musste! Erkan hat den Gerichtssaal nach hartem Kampf erhobenen Hauptes verlassen. Ein Vertreter von Kumpel für AUF am Niederrhein beglückwünschte ihn dazu. Recht haben heißt heute noch lange nicht Recht bekommen.

 

Bericht von RTL

 

Bericht im WDR