Neue Meldepflicht

Neue Meldepflicht

Gesetzgebung zur staatlichen Überwachung: Heimlich, still und leise

In der Öffentlichkeit spielt sie kaum eine Rolle, eine neue Meldepflicht, die der Bundestag beschlossen hat: Die Banken werden dazu verpflichtet, die Kontodaten ihrer Kunden, sprich IBAN und BIC, an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.

Korrespondenz aus Hamburg

Wohl, um eine öffentliche Debatte hinschtlich des Datenschutzes zu vermeiden, wurde diese Pflicht gut versteckt im „Jahrssteuergesetz 2022“ vom 20. Dezember 2022. Ein knapper Absatz unter 43 Artikeln, die Dinge befasssen wie Regelung von Sparerfreibeträgen, Sonderabschreibungen und Beratungsbefugnissen.

 

Worum geht es da eigentlich? Um nicht weniger als einen entscheidenden weiteren Schritt hin zur umfassenden Kontrolle des Staates über die Bevölkerung. Wie das? Nun, die Kontodaten werden zentral für jeden mit seiner Steuer-Identifikationsnummer verknüpft. Begründet wird das mit der „Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen." Z. B. Das Klimageld. Das ist der bisher letzte Schritt von Regierungen und Bundestag hin zu einer umfassenden Erfassung der Daten aller Bürger.

 

Am Beginn dieser digitalen Erfassung wurde 2007 beschlossen, die Daten aller in 5300 Meldeämtern Registrierten in einer zentralen Datei zusammenzufassen und jedem eine Steuer-Identifikationsnummer mit elf Stellen zu vergeben (§ 139b Abgabenordnung). Natürlich mit dem Schwur, dass niemals aus dieser Steuder-ID eine Personenkennziffer werden würde. Versprochen hat das damals der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück.

 

Versprochen – Gebrochen! Am 28. Januar 2021 beschloss der Bundestag das „Registermodernisierungsgesetz“ mit den Stimmen der großen Koalition. Die Steuer-Identifikationsnummer wurde damit als „einheitliches nicht-sprechendes Identifikationsmerkmal“ eingeführt und 51 Behörden zur Verfügung gestellt. Damit hatte jeder Einwohner, jede Einwohnerin quasi ein Kennzeichen, wie jedes Kfz auch, weil die Nummer nun mit allen vorhandenen personenbezogenen Daten verknüpft war.

 

Die Regierung tat damit genau das, was das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Volkszählung 1983 als nicht-verfassungsgemäßes Beispiel beschrieb: "Eine umfassende Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit durch die Zusammenführung einzelner Lebens- und Personaldaten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen der Bürger“ (Aktenzeichen 1 BvR 209/83).  Zwar meldeten die Oppositionsparteien Bedenken an, die reichten natürlich nicht dazu, aktiv gegen das Gesetz vorzugehen, zu Klagen oder die Öffentlichkeit zu mobilisieren.

 

„Mir doch egal ,ich habe ja nichts zu verbergen“ argumentiert bei dem Thema mancher Kollege. Doch spätenstes, wenn man ihn nach seiner Bank-Pin fragt, hat er das doch.  Informationelle Selbstbestimmung wird vom Staat immer mehr aufgeweicht, neben der Datensammelwut der Internetfirmen ist das eine Bedrohung der demokratischen Rechte und Freiheiten. In der Masse der Daten, die staatlicherseits gesammelt werden in Verbindung mit der Personenkennziffer, steckt die Möglichkeit weitgehender Kontrolle und Überwachung, denn für welchen Zweck sie verwendet werden, lässt sich nicht kontrollieren, Missbrauch ist Tür und Tor geöffnet.