Indexmiete

Indexmiete

"Zeitenwende" in Berlin

(116,2:107,5) x 100) -100=8,10 - so lautet die Formel der „Mietanpassung bei vereinbarter Indexmiete“, Mietneuberechnung. Das bedeutet im Klartext: 22,72 Euro Mieterhöhung.

Korrespondenz

Die letzte „Mietanpassung bei vereinbarter Indexmiete“ erfolgte vor einem Jahr und betrug 48,48 Euro. Also insgesamt 71,20 Euro seit 2021. Die erste Mieterhöhung wurde erhoben, kaum dass die steigende Inflationsrate bekanntgegeben wurde.

 

Was ist eine INDEX-Miete? Mit einer Indexmiete wird im Mietvertrag festgelegt, dass sich die Kaltmiete erhöht, wenn die Verbraucherpreise steigen. Die Preise ermittelt regelmäßig das Statistische Bundesamt und veröffentlicht sie in dem sogenannten Verbraucherpreisindex (VPI).

 

Der entspricht der durchschnittlichen Inflationsrate, auch Teuerungsrate genannt. Als Referenzwert für Indexmieten ist nur der „Preisindex für die Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland“ zugelassen.

 

Ist ein Ende abzusehen? Wohl kaum. So lange die Inflation steigt, ist der Vermieter (Eigentumswohnung mit Hausverwaltung) dazu berechtigt, dem Mieter den Inflationsausgleich aufzubürden. Einfach ausgedrückt, kann er sich von mir als Mieterin den Inflationsausgleich wieder reinholen. Das wurde freilich bei Vertragsabschluss 2016 nicht mitgeteilt. Da hieß es: „Das ist in Deutschland so geringfügig, deshalb berechnen wir es nicht.“

 

Also werde ich als Mieterin den Inflationsausgleich meiner Vermieterin zahlen, die erhöhten Lebenshaltungskosten im Supermarkt von ca. 150 Euro, die um 100 Prozent erhöhten Gaspreisabschläge, den um 50 Prozent erhöhten Strompreisabschlag. In Zahlen beträgt die „Zeitenwende“ in meinem Berliner Rentnerinnen-Privathaushalt ca. 366,20 Euro.