Landgericht Frankfurt
Anklage gegen Neonazi-Chatgruppe bei der Polizei nicht zugelassen
Ein Neofaschist der Gruppierung NSU-2.0 konnte die streng geheimgehaltene Adresse der Anwältin und Antifaschstin Seda Basay-Yildiz beim 1. Polizeirevier in Frankfurt abgreifen.
Bei den Ermittlungen dazu stieß sie Staatsanwaltschaft vor fünf Jahren auf eine Neonazi-Chatgruppe in diesem Revier. Bis jetzt – also fünf Jahre – hat die Staatsanwaltschaft gebraucht, hierzu Ankage zu erheben. Skandal genug, übetroffen aber davon, was dann geschah: Das Landgericht Frankfurt ließ die Anklage nicht zur Verhandlung zu. Schließlich seien die Neonazi-Äußerungen nicht öffentlich, sondern "nur" in einer geschlossenen Chatgruppe gemacht worden und teilweise von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Wie auch immer publiziert: Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Die Entfernung aus dem Dienst wäre angemessen gewesen. Stattdessen werden sie vom Gericht geschützt und verteidigt. Ein weiterer Beweis für die fortschreitende Faschisierung des Staatsapparats.
Und was ist gegen die Polizsten wegen der Weitergabe der Adresse von Frau Basay-Yilidiz geschehen? Erraten – nichts.