Betrieb und Gewerkschaft
BDA will das Streikrecht gesetzlich einschränken
Zur provokativen Forderung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), das Streikrecht gesetzlich einzuschränken:
Sie sagen, sie wollen damit „die Balance“ halten, um in einer „geopolitischen und wirtschaftlich komplizierten Lage“ im Stande zu sein, die Machtinteressen der internationalen Übermonopole durchzusetzen. Die Mittelstandsunion der CDU, spitz das noch zu und fordert eine massive Einschränkung des Streikrechts in der Flug-, Bahn-, und Schifffahrt.
„Dass unter diesem Konflikt … über 295.000 Flugreisende zu leiden haben, ist nicht zumutbar. Lösungen müssen am Verhandlungstisch gefunden werden und nicht auf dem Rücken der Passagiere.“¹ Aber was ist die Konsequenz? Verhandlungen? Oder, wie es die CDU vorschlägt, ein Streikverbot? Was heißt denn leiden? Und auf wessen Rücken? Warum werden hier die Passagiere und Arbeiter, die für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen streiken, gespalten?! Diese sogenannten Passagiere sind doch auch nichts anderes als Arbeiter, Jugendliche und die breiten Massen. Deshalb stößt der Warnstreik, der an den deutschen Flughäfen stattfand, auf Verständnis. Die Forderung hier war: Euer Kampf ist unser Kampf und unser Kampf ist euer Kampf! Auf dem Rücken der Arbeiter und breiten Massen wird die Ausbeutung ausgehend von den Monopolen voran getrieben.