Ersatzlose Streichung

Ersatzlose Streichung

Wir sind selbst Expertinnen unseres Lebens – weg mit dem §218!

Im Juni 2022 beschloss der Bundestag die Abschaffung des § 219a - ein Erfolg der Frauenbewegung und der mutigen Ärztinnen, die trotz des Verbots ausführlichere Informationen zum Schwangerschaftsabbruch veröffentlichten.

Korrespondenz aus Frankfurt

Die Forderung der kämpferischen Frauenbewegung nach der kompletten, ersatzlosen Streichung des §218 aus dem Strafgesetzbuch bleibt auf dem Tisch. Er entmündigt die Frauen. Schwangerschaftsabbruch bleibt grundsätzlich verboten und nur unter eingeschränkten Bedingungen straffrei.

 

Nun hat die Bundesregierung eine Expertenkommission berufen. Sie hat ein Jahr lang Zeit, um eine Empfehlung abzugeben, „ob es ein verfassungsfestes Modell geben könnte, welches das ungeborene Leben ausreichend schützt, aber ohne das Strafgesetzbuch auskommt“, so FDP-Justizminister Buschmann, der dann vor einer „voreiligen Vorfestlegung“ warnte.

 

Wenn es allerdings um die Freiheit der Monopole geht, z.B. geborenes Leben durch unzureichende Umweltauflagen zu gefährden, ist die FDP nicht so zögerlich. Was die Verfassung angeht, so hat das Bundesverfassungsgericht 1993 in einem empörenden Urteil erklärt, für die Frau gäbe es die „grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes“ und der Staat müsse dafür sorgen, dass sie dieser nachkomme. Damit wird den Frauen eine generelle Gebärpflicht auflegt, dem befruchteten Ei bzw. dem nicht eigenständig lebensfähigen Fötus ein eigenes Lebensrecht zugestanden, das gegen die schwangere Frau verteidigt werden muss.

 

Daran soll die Kommission also ihre Arbeit ausrichten. Sie besteht aus 18 „Expertinnen und Experten der Bereichen Ethik, Medizin und Recht, davon 15 Frauen. Darunter ist auch die frühere Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen. Die Professorin für Medizinethik  war von 2000 bis 2007 Mitglied des Bundesvorstands des Vereins donum vitae Dieser bietet Schangerschaftskonfliktberatung an, versteht sich aber als konfessionell katholisch, zielgerichtet auf das Lebensrecht des ungeborenen Kindes. Die christlichen Kirchen und ihre Weltanschauung sitzen damit zwar nicht direkt in der Kommission aber doch mit am Tisch.

 

Wir Frauen sind selbst Expertinnen für unser Leben. Keine Frau wird leichtfertig eine Abtreibung vornehmen lassen. Wir streiten auch für bessere Lebensbedingungen und Hilfen für Schwangere. Aber: Den Kampf für die ersatzlose Streichung des §218 und einen legalen, sicheren und von den Krankenkassen bezahlten Schwangerschaftsabbruch werden wir weiterführen – auch ermutigt durch die erfolgreichen Bewegungen in Argentinien oder Irland. Auch dafür gehen wir am 8. März auf die Straße.

 

Courage-Broschüre zum aktuellen Thema:
„Frauen wollen selbst entscheiden über Schwangerschaft oder Abbruch. §218 raus aus dem Strafgesetzbuch!“
– Aktuell – Informativ – Überzeugend –
Vormerken für die praktische Kleinarbeit:
Im Stadtteil, am Infostand, an der Haustüre, bei Kolleginnen und Freundinnen, bei Kundgebung oder Demo wie am 8. März.
Geeignet für Veranstaltungen mit Leseprobe und Diskussion.

 

Bestellen in der Courage-Geschäftsstelle:
courage-geschaeftsstelle@t-online.de
Umfang: 56 Seiten, Format DIN A5
Preis: 2 Euro plus Porto
Herausgeberin:
Frauenverband Courage, Ortsgruppe Wuppertal
Erscheinung: Februar 2022