Verkleinerung des Parlaments

Verkleinerung des Parlaments

Bundestag beschließt Wahlrechtsreform

Der Bundestag ist in den vergangenen Jahren immer größer geworden. Das Bundeswahlgesetz sieht eine Richtgröße von 598 Abgeordneten vor. Tatsächlich sind es derzeit 736. Der Grund dafür ist das System aus Überhang- und Ausgleichsmandaten, das mit der Reform beendet wird. Die Verkleinerung des Bundestags ist sicher eine sinnvolle Sache. Allerdings wird auch ein kleineres Parlament Unsummen von Geld verschlingen, ohne der Bevölkerung viel zu nutzen. Die Wahlrechtsreform wird nicht umsonst teilweise als "Anti-Linkspartei-Gesetz" bezeichnet. Es wird nämlich die Grundmandatsklausel wegfallen: Dank dieser ist die Linkspartei im Bundestag vertreten, obwohl sie die 5-Prozent-Hürde nicht geschafft hat. Sie hat jedoch drei Direktmandate gewonnen und ist daher mit einer Fraktion im Bundestag. Die CSU schaffte mit knapper Not 5,2 Prozent und kann leicht unter die 5-Prozent-Hürde rutschen. Bei Wegfall der Grundmandatsklausel würden ihr ihre derzeit 45 Wahlkreissieger auch nichts nützen. Wichtigere Fragen wie die Abschaffung der undemokratischen 5-Prozent-Klausel und dass Jugendliche mit 16 Jahren wählen können, wurden nicht angegangen.