Gegen antikommunistisches Betriebsratsbashing bei AOC Jena
Etappensieg! Anatole Braungart muss weiter beschäftigt werden
Am Mittwoch entschied das Arbeitsgericht Gera in einer Eilentscheidung, dass der Klage von Anatole auf Weiterbeschäftigung bei ADVANCED OPTICAL COMPONENTS (AOC) bis zur Hauptverhandlung stattgegeben wird. Anatole ist seit Donnerstag wieder im Betrieb!
Mit und nach der Verhandlung am 8. März hatte die Geschäftsleitung AOC weiter eskaliert. Um so größer ist nun ihre moralische Niederlage!
Am 8. März konnte das Arbeitsgericht die Verhandlungen nicht aufnehmen, weil die Geschäftsleitung wenige Stunden vorher ein zweites Begehren auf fristlose Kündigung gegen Anatole eingereicht hatte. Wieder hat der Betriebsrat widersprochen!
Das „Vergehen“ diesmal: Anatole Braungart hatte am 14. November 2022 zur Mittagspause bei der Zeiterfassung ausgestochen und später wieder eingestochen, um seine Solidarität beim Warnstreik von Carl Zeiss zu zeigen. Für Ihn als Betriebsratsvorsitzender des Nachbarbetriebs und Gewerkschafter eine Selbstverständlichkeit. Konkret war Anatole Braungart bei seiner Teilnahme am Zeiss-Warnstreik als BR-Vorsitzender AOC gar nicht zu erkennen. Die grundsätzliche Bedeutung ist, dass AOC beansprucht, dass gewählte Betriebsräte Solidarität bei Streiks nicht unter Nennung ihrer Funktion leisten dürfen. Der Geschäftsführer mündlich im Prozess: „Auch wenn Herr Braungart seine Funktion nicht nennt, kennt ihn ja jeder“. Der Richter musste auf Grund dieses neuen Sachverhalts vertagen, signalisierte aber: „Als Betriebsrat gibt man sein Streikrecht nicht ab. Jedes Betriebsratsmitglied darf Gewerkschafter sein und sich politisch betätigen“.
Bis zur Verhandlung im Eilverfahren hagelte es dann den dritten Kündigungsantrag an den Betriebsrat, weil Anatole Blumen zum Internationalen Frauentag an alle Kolleginnen verteilt und weil Rote Fahne News über seinen Fall berichtet hatte.
Im Eilverfahren machte die Rechtsanwältin des DGB-Rechtsschutzes deutlich, dass es überhaupt noch keine Kündigung gebe, die eine Freistellung von Anatole Braungart rechtfertigen würde. Auch wenn im Eilverfahren noch nicht in der Hauptsache entschieden wird, machte Richter Werner deutlich, dass die Kündigungsbegehren von AOC nicht tragen: "Jeder Arbeitnehmer, auch ein Betriebsrat, kann sich an ein Betriebsratsgremium wenden, wenn er eine Abmahnung als nicht gerechtfertigt ansieht“.
Anatole führte vor Gericht aus, dass sich die Geschäftsleitung in ihrem Kündigungsbegehren auf personenbezogene Informationen aus einer internen Betriebsratssitzung stützt – eine klare Pflichtverletzung. Natürlich hat er die Belegschaft, IG-Metall-Gewerkschafter, Freunde und Familie über die Klage der Geschäftsleitung und seine Stellung dazu informiert. Dass Informationen den Weg in die Öffentlichkeit finden, dafür hat er keine Verantwortung.
Tatsächlich wäre der Etappensieg gar nicht möglich gewesen ohne Öffentlichkeit, ohne die Solidarität seiner Kolleginnen und Kollegen und der IG Metall, ohne die Besucher der Prozesse. Tassilo Timm, Landesvorsitzender der MLPD in Thüringen, hatte vor Gericht am 8. März ausgeführt: „Dass das Wort 'Kampf', das AOC als 'Beweis' für Parteiideologie und parteipolitische Betätigung von Anatole Braungart heranzieht, ein allgegenwärtiger Begriff ist, der nicht nur von Kommunisten gebraucht wird. Das Leben ist Kampf und die Kündigung antikommunistisch motiviert!“
Und mit diesem Motiv ist die Geschäftsleitung auf die Nase gefallen.