Anwaltskanzlei Meister & Partner
Programmbeschwerde gegen "Hart aber fair" eingereicht
Rechtsanwalt Peter Klusmann von der Anwaltskanzlei Meister & Partner hat wegen der "Hart aber fair"-Sendung am 6. März 2023 beim WDR Programmbeschwerde eingereicht.
In der Beschwerde heißt es: "Der Inhalt der Sendung verstößt gegen Programmgrundsätze des WDR, und zwar § 5 Abs. 1, 2 und 4 WDR-Gesetz. Jens Spahn (CDU) konnte ungehindert menschenunwürdige Hetze gegen Flüchtlinge verbreiten, indem er u. a. äußerte, die Regeln der Genfer Flüchtlingskonvention seien „nicht mehr praktikabel“. Man solle – ungeachtet der Rechtslage - „vier bis sechs Wochen lang Gerettete an die nordafrikanische Küste zurückbringen“. Das begründete er damit, dieses „Signal würde verstanden“. Der Moderator Louis Klamroth schritt hiergegen nicht ein, sondern griff mehrfach den Vertreter von Pro Asyl an. Durch die Duldung und faktische Förderung solcher Hetze und der Förderung eines menschenrechtswidrigen Umgangs mit Flüchtlingen verstößt der WDR gegen das Gebot, die verfassungsmäßige Ordnung zu beachten (§ 5 Abs. 1 WDR-Gesetz in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 und 2 sowie Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz), das Gebot, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit anderer zu stärken (§ 5 Abs. 2 S. 2 WDR-Gesetz) und die Verpflichtung, die internationale Verständigung, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein diskrimierungsfreies Miteinander in Bund und Ländern zu fördern (§ 5 Abs. 4 WDR-Gesetz)."