Gemeinnützigkeit

Gemeinnützigkeit

Reaktionäres Vereinsgesetz richtet sich gegen fortschrittliches politisches Engagement

Die "Frankfurter Rundschau" berichtete am 9. März von einer repräsentatiben Studie, wonach sich viele Vereine gern mehr politisch engagieren würden, aber das reaktionäre Vereinsgesetz fürchten.

Korrespondenz

Hintergrund ist das undemokratische und antikommunistisch ausgerichtete Vereinsgesetz in Deutschland und die entsprechenden Urteile des Bundesfinanzhofs. So heißt es z. B. in einem Urteil des hessischen Finanzgerichts vom 9. November 2016 über die politische Betätigung und Gemeinnützigkeit, dass keinen gemeinnützigen Zweck verfolge, wer "politische Zwecke durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung" anstrebe. Man habe sich auf bildungspolitische Fragestellungen zu beschränken.

 

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Verfassungsschutzbericht. So wird versucht, Kapitalismuskritik mundtot zu machen und zwar über das Gemeinnützigkeitsrecht. Das heißt: Die steuerbefreiende Gemeinnützigkeit wird ihnen entzogen. Damit haben sie selbst auf alle Einkünfte, einschließlich Mitgliedsbeiträgen und das alles entscheidende Spendenaufkommen sowie wirtschaftliche Tätigkeiten wie Schriftenverkäufe wieder bis zu 40 Prozent Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer abzuführen. An öffentlichen Fördermaßnahmen oder solchen anderer gemeinnütziger Einrichtungen können sie nicht mehr teilnehmen.

 

Gegenüber reaktionären Regierungen wird immer großspurig die fehlende "Meinungsfreiheit" angemahnt und kritisiert. Dieses reaktionäre Vereinsgesetz und die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz ist nichts anderes als Unterdrückung der politischen Meinungsbildung. In den Bannstrahl gerieten Organisationen, wie der Frauenverband Courage e.V. und später auch attac sowie Doña Carmen e. V. , auch VVN-BdA und Campact, DemoZ und Change.org sowie NachDenkSeiten.

 

Der Frauenverband Courage e.V. übernahm die Vorreiterrolle im Kampf dagegen und hatte Erfolg! Courage deckte auf: "Was hier angegriffen wird, ist die Überparteilichkeit von Courage! Der Zusammenschluss von Frauen unterschiedlicher Nationalität auf demokratischer, antifaschistischer, nicht partei- oder religionsgebundener Grundlage im Kampf um Frauenrechte ist ihnen verdächtig. Wenn die Frauen es auch noch wagen, den Kapitalismus zu kritisieren – müssen also die Gesellschaft und die Verfassung davor „geschützt" werden? ... Der Frauenverband Courage soll also weiter vom Geheimdienst beobachtet und in seinen höchst zweifelhaften Berichten gebrandmarkt werden dürfen, weil er nicht bereit ist, den Weg der antikommunistischen Spaltung der Frauenbewegung und anderer fortschrittlicher Bewegungen zu gehen. Weil er an seiner Selbstständigkeit und Überparteilichkeit von Religion bis Revolution festhält."

 

Für ihren Kampf erhielten die Frauen von Courage große Solidarität. Sie führten ihn offensiv, mutig und entschlossen und mit langem Atem! Im Jahr 2020 dann endlich der Erfolg: "Im Januar 2020 erklärte das Finanzgericht Düsseldorf die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Frauenverbands Courage für die Jahre 2010 und 2011 für rechtswidrig. ... Seit dem Urteil des OVG NRW vom August 2018 darf uns dieser nicht mehr als Unter-, Neben- oder Tarnorganisation der MLPD bezeichnen. In seinen Berichten 2018 und 2019 sind wir nicht mehr genannt – auch das ist ein Erfolg." Für diesen Erfolg gegen die antikommunistische Hetze gratulierten ihnen auch viele andere. Courage ist ein Beispiel für den erfolgreichen Kampf gegen das undemokratische Vereinsgesetz.