Brisantes BGH-Urteil zur Betriebsratsvergütung

Brisantes BGH-Urteil zur Betriebsratsvergütung

Unbestechlich, selbstlos, kämpferisch – solche Betriebsräte brauchen wir!

Ein Urteil, das Staub aufwirbelt: am 10. Januar stellte das oberste deutsche Strafgericht, der Bundesgerichtshof (BGH) fest, dass zu hohe Betriebsratsvergütungen nicht nur einen Verstoß gegen das sogenannte Begünstigungsverbot (§ 78 Betriebsverfassungsgesetz) sondern auch einen Straftatbestand (§266 Strafgesetzbuch) darstellen können.

Korrespondenz

Zur Vorgeschichte: 2021 hatte das Landesarbeitsgericht in Braunschweig eine Anzeige gegen vier VW-Manager geprüft. Danach hätten sie dem Unternehmen bzw. den Aktionären Gewinn vorenthalten und Steuerzahlungen vermieden, indem sie Betriebsräten zu hohe Vergütungen zukommen ließen – die Spitze des Eisbergs sechsstellige Jahresbezüge und Boni. Zu den Nutznießern gehörte Bernd Osterloh, ehemals Konzernbetriebsratsvorsitzender mit einem Jahreseinkommen von rund 750.000 Euro. Absurderweise prüfte das Gericht damals nicht etwa Bestechung oder Begünstigung von Betriebsräten, sondern – typisch Kapitalismus – 'nur' den falschen Umgang mit Gewinnen. Es stellte dann keine Untreue fest, sprach die Manager frei, wogegen allerdings die Staatsanwaltschaft Revision einlegte. Diese wurde nun vom BGH behandelt, mit dem Ergebnis, es seien enge Grenzen festzuschreiben, wonach Betriebsräte weder begünstigt noch schlechter gestellt werden dürfen. In der Praxis geht es vor allem um freigestellte Betriebsräte, deren Entgelt sich an der Vergütung vergleichbarer Kolleginnen und Kollegen mit 'betriebsüblicher Entwicklung' orientieren muss.

 

Während viele Betriebsräte aus kleinen und mittleren Unternehmen, und vor allem kämpferische Kolleginnen und Kollegen, berichten, dass sie aufgrund ihres Einsatzes im Sinne einer subtilen Maßregelung beim Entgelt oft schlechter gestellt werden, findet man in Monopolbetrieben, besonders in den Betriebsratsspitzen, nicht selten das genaue Gegenteil: So ging die neue VW- Betriebratsvorsitzende, Daniela Cavallo, 2021 mit rund 100.000 Euro Jahreseinkommen nach Hause! Solide Klassenzusammenarbeit lassen sich die Monopole also was kosten, keine Frage. Um Managementgehälter zu rechtfertigen, schleust beispielsweise der VW-Konzern auserwählte Betriebsräte durch unternehmenseigene „Führungskräfteschulungen“. Diese Praxis bekommt mit dem BGH-Urteil gerade einen empfindlichen Knacks: Ab Februar sollen die Bezüge gekürzt werden und in einigen Betriebratsbüros herrscht nervöses Stühlerücken.