Sommercamp von REBELL und Rotfüchsen
Auf Zuschüssen für die Teilnahme am Sommercamp des REBELL bestehen
Die Bundesregierung will gerade eines ihrer größten Versprechen aus dem Koalitionsvertrag der „Ampel“ brechen: die bessere finanzielle Unterstützung für Familien durch eine „Kindergrundsicherung“. Das darf der Regierung nicht durchgehen, die die Militär- und Kriegsausgaben praktisch jede Woche weiter steigert, während sie gleichzeitig eine immer weiter wachsende Familien- und Kinderarmut zulässt.
Im Interesse der körperlichen und psychischen Gesundheit der Masse der Kinder muss auch jede Möglichkeit von Sport und Erholung für unsere Kinder verteidigt werden. Dazu gehört die Teilnahme am Sommercamp des Jugendverbandes REBELL, das vom 22. Juli bis 6. August 2023 im Thüringer Wald stattfinden wird. Und dazu gehört auch, auf dem Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss dafür aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ zu bestehen.
- Erster Schritt: Anmeldung des Kinds beim Jugendverband REBELL, Schmalhorststr 1c, 45899 Gelsenkirchen zur Teilnahme am Sommercamp.
- Zweiter Schritt: Mit der Anmeldebestätigung des REBELL (die die Kostenbestätigung enthält) im Jobcenter den Zuschuss aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ beantragen
Die massenhafte Empörung darüber, dass die geplante Kindergrundsicherung einkassiert worden ist, ist ein guter Rückenwind für die Antragstellung. Gegen die ständige Bevormundung durch die Regierung bestehen wir darauf, dass Familien und Kinder selbst entscheiden, bei welchem Veranstalter sie ihren Urlaub verbringen. Bewährt hat sich, Kinder beim „Amt“ zu Wort kommen zu lassen.
So wie in diesem Brief eines Jungen ans Sozialamt: „Auf dem Sommercamp habe ich Volleyball gespielt und Fußball. Ich habe mit meinen Freunden getanzt. Der Frühsport hat mir ganz gut gefallen. Das Essen war lecker. Wir haben gelernt, Ordnung zu machen. Das hat Spaß gemacht und wir haben fünfmal den goldenen Besen bekommen. Wir haben Lieder gelernt, sind zusammen zum Schwimmen gefahren. Wir sind auf einen Berg geklettert, haben einen Baueinsatz gemacht und für ein Fest in der Stadt den Platz saubergemacht. Dort gibt es viele Bäume und einen schönen Wald. Dafür muss es Geld geben. Gruß, David“
Auch Erwachsene, die ehrenamtlich auf dem Sommercamp die Kinder betreuen, können für die Qualität des rebellischen Sommercamps bürgen: Wo gibt es dieses „Paket“ von Spaß, Erholung, Sport, Bewusstseinsbildung, Solidarität, Mitarbeit an der Beseitigung von Umweltschäden im Thüringer Wald etc. noch einmal? Und das alles selbstorganisiert und -finanziert.
Die Durchführung des Sommercamps ist das Kriterium für die Förderungswürdigkeit der Teilnahme! Niemals aber die Meinung des Inlandsgeheimdiensts „Verfassungsschutz“ über den Jugendverband REBELL als Veranstalter. Weil Gerichte nichts an der Durchführung des Sommercamps zu beanstanden fanden, griffen sie schon mal zu völlig abwegigen Begründungen: Zuschüsse für die Teilnahme am rebellischen Sommercamp seien abzulehnen, da dies ein Beitrag zur Finanzierung der MLPD sei. Der REBELL aber ist genauso stolz darauf, Jugendverband der MLPD zu sein, wie er auch stolz auf seine organisatorische Selbständigkeit ist. Zu dieser gehört, dass der REBELL finanziell selbständig ist, und das Sommercamp selbst finanzieren muss. Der REBELL bekommt weder Zuschuss von der MLPD noch bezuschusst er die MLPD!
Viel Erfolg beim Beantragen von Zuschüssen für die Teilnahme am rebellischen Sommercamp!