Keine Anklage

Keine Anklage

Aktivisten der "Letzten Generation" nicht für Tod verunglückter Radfahrerin verantwortlich

Die Staatsanwaltschaft Berlin sieht bei den Aktivisten der "Letzten Generation" keine strafrechtliche Verantwortung für den Tod einer Radfahrerin nach einem Unfall mit einem Betonmischer im Oktober. Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht, eine reaktionäre Hetze wurde entfacht; Rote Fahne News berichtete. Dass keine Anklage erhoben wird, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Am Tag des tödlichen Unfalls am 31. Oktober 2022 in Berlin hatten sich zwei Aktivisten an einer Schilderbrücke an der A100 festgeklebt und Transparente entrollt. Daraufhin bildete sich Stau. Als in der Innenstadt etwa fünf Kilometer entfernt eine 44-jährige Radfahrerin von einem Betonmischer überfahren wurde, verlangsamte dies zwei Feuerwehrwagen, darunter einen Rüstwagen, der bei der Bergung helfen sollte. Konkret heißt es dazu: „Nach dem Ergebnis der Ermittlungen führte die Straßenblockade tatsächlich zu einer zeitlichen Verzögerung von drei Minuten bei einem Einsatzleiterfahrzeug und von acht Minuten bei dem Rüstwagen“, erklärte die Berliner Staatsanwaltschaft. „Auf deren Eintreffen kam es aber nicht an.“ Die Notärztin habe korrekt entschieden, nicht auf ein Anheben des Betonmischers durch den Bergewagen zu warten, sondern eine sofortige Rettung durch Wegfahren des Lasters einzuleiten.