Tarifrunde

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Empfehlung der Schlichter im Öffentlichen Dienst

Die im Tarifkonflikt zwischen den Gewerkschaften und dem Bund und Kommunen angerufene Schlichtungskommission hat gestern eine Empfehlung abgegeben. Der Schlichtungsspruch wurde „mehrheitlich“ beschlossen, d.h. es gab auch Gegenstimmen.

Korrespondentin und gp
Empfehlung der Schlichter im Öffentlichen Dienst
ver.di-Jugendstreiktag am 1. März 2023 (rf-foto)

Unter den Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes wird heftig über die Empfehlung diskutiert. „Bei uns in der Whats-App Gruppe geht es seit heute morgen hoch her,“ berichtet eine Vertrauensfrau.

Was schlägt die Schlichtungskommission vor?

  • Beschäftigte, die unter den TVöD [1] oder TV-V [2] fallen, sollen nach sechs Nullmonaten am 1. Juni einen Einmalzahlung von 1.240 Euro erhalten; in den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro. Diese Einmal- und Sonderzahlungen entsprechen 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.

  • Die Tabellenentgelte sollen daraufhin ab dem 1. März 2024 zunächst um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent erhöht werden. Insgesamt soll eine tabellenwirksame Erhöhung von 340 Euro garantiert sein.

  • Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten sollen im Juni 2023 eine Einmalzahlung von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich eine Sonderzahlung von 110 Euro bekommen und ab März 2024 sollen die Ausbildungsentgelte um 150 Euro angehoben werden.

  • Für Beschäftigte, die unter den TV-N (Nahverkehr) der kommunalen Arbeitgeberverbände in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fallen, sollen sich Tabellenentgelte um 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent erhöhen, mindestens aber um 340 Euro.

  • Die Laufzeit der Vereinbarung soll 24 Monate ab Januar 2023 betragen.

  • Die Vertrauensfrau berichtet von der Diskussion unter den Kolleginnen und Kollegen: „Empörung gibt es zur empfohlenen langen Laufzeit von 24 Monaten und auch die lange Zeit bis zur eigentlichen Tariferhöhung. Das bedeutet, die erste Lohnerhöhung soll es dann erst im März 2024 geben. Das sind 15 Monate nach Verhandlungsbeginn. Es fehlen auch noch Einzelheiten zur Altersteilzeit und zur Übernahme der Azubis.

Zugeständnisse

Der Schlichtungsvorschlag enthält im Vergleich zu den bisherigen Tarifergebnissen erhebliche Zugeständnisse. Das gilt besonders für die unteren Lohngruppen.

 

  • Die Einmal- und Sonderzahlungen von 2600 € im Jahr 2023 entsprechend rechnerisch einer Lohnerhöhung von 7,1 % bei einem durchschnittlichen Jahresgehalt eines Müllwerker von 36.402 €. [3 ] Das ist aber alles andere als ein „Inflationsausgleich“, wie es ZDF und ARD am 15. April melden. Denn die reale Inflation für eine vierköpfige Arbeiterfamilie liegt bei rund 20 Prozent! Außerdem fehlen die abgabefreien Einmal- und Sonderzahlungen bei der späteren Rentenberechnung und sie fehlen bei den künftigen Lohnerhöhungen.

  • Eine Erhöhung des Tariflohns um einen Sockelbetrag von 200 Euro und eine zusätzliche 5,5 prozentige Lohnerhöhung ab 1. März 2024 bedeuten rechnerisch eine Lohnerhöhung unseres Müllwerkers von 11,4 Prozent.

 

Diese Zugeständnisse der Schlichtungskommission sind nur auf die Defensive der Regierung und kommunalen Arbeitgeberverbände zurückzuführen. Sie wollen angesichts der anhaltenden hohen Inflationsrate, der immer größer werdenden Ablehnung der Regierung unter allen Umständen einen Flächenstreik und eine damit verbundene Politisierung der Kämpfe verhindern. Das ist ein Ergebnis der hohen Kampfbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen und ihrer breiten Unterstützung der Bevölkerung. Dazu haben die Kleinarbeit der Betriebs- und Stadtteilgruppen der MLPD einen wichtigen Beitrag geleistet.

Keine Mogelpackung, keine faulen Kompromisse - Urabstimmung, Streik!

Das alles war auch der Grund, weshalb Bundesregierung und die kommunalen Arbeitgeberverbände überhaupt die Schlichtung angerufen haben. Sie ist nämlich an ein Streikverbot gebunden. Die Verhandlungsführer von Bund und Kommunen hofften damit, die Kampfkraft und Solidarität zu zersetzen. Das ist ihnen aber nicht gelungen. Außerdem wollten sie die Illusion verbreiten, als gebe es einen „neutralen“ Ausgleich zwischen den Beschäftigten im öffentlichen Dienst und der Bundesregierung und den Kommunen! Die Interessen des Staates als Dienstleister der Monopole sind aber den Interessen der Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst grundsätzlich entgegengesetzt.

 

Die zum Teil weitreichenden Zugeständnisse im Vorschlag der Schlichtungskommission bergen die Gefahr, den Schlichtungsspruch mit dem Argument anzunehmen, „mit einem Streik kann man eh nicht viel mehr herausholen“.

 

Die Kolleginnen und Kollegen der Whats-App Gruppe waren sich dagegen einig: „Diese Mogelpackung gehört abgelehnt.“ Am 22. April sollen die Verhandlungen zwischen dem Bund, den kommunalen Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften wieder aufgenommen werden. „Jetzt ist die Meinung der Kolleginnen und Kollegen gefragt,“ schreibt die Vertrauensfrau. „Keine Mogelpackung, keine faulen Kompromisse kann nur heißen: für Urabstimmung – Streik!“ Die MLPD wird diesen Weg konsequent unterstützen und dazu beitragen, dass in diesem Kampf das Bewusstsein über die Notwendigkeit des Kampfs gegen die akute Weltkriegsgefahr, gegen die Umweltkatastrophe, die eingesetzt hat, und für den Kampf um den Sozialismus wächst.