Bergarbeiterkultur

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Steigerlied zum Immateriellen Kulturerbe erklärt

Das weltbekannte Steigerlied ist im letzten Monat von der Kultusministerkonferenz zum Immateriellen Kulturerbe erklärt worden. Das bedeutet, dass es in das bundesweite Unesco-Verzeichnis aufgenommen wird. Der Antrag auf Aufnahme war vom Verein Ruhrkohle Musik aus Nordrhein-Westfalen eingereicht worden. Zur Begründung wurde mitgeteilt, dass es sich beim Steigerlied um „die Hymne der deutschen Bergleute“ handelt und dass es „integraler Bestandteil der in Sachsen besonders lebendigen Bergbautraditionen“ sei. Allerdings ist es das nicht nur in Sachsen. In allen ehemaligen und aktiven Revieren, sowohl in Sachsen, als auch in Nordrhein-Westfalen, in Hessen und Thüringen ist das Steigerlied lebendiger Bestandteil der Bergmannskultur.